Psychiatrisches Krankenhaus Mord in Asylunterkunft Eisleben: Mann in Halle freigesprochen
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27. Juni 2023, 18:41 Uhr
Das Landgericht Halle hat einen 27 Jahren Mann freigesprochen, der in einer Asylunterkunft in Eisleben einen Mitbewohner niedergestochen hat. Das Gericht stellte am Dienstag eine psychiatrische Shizophrenie bei dem Mann fest. Im vergangenen Jahr war er noch wegen Mordes zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Halle hat einen Mann freigesprochen, der in einer Asylbewerberunterkunft in Eisleben einen Mitbewohner mit Dutzenden Messerstichen getötet hat. Die Tat hatte sich im Oktober 2021 ereignet. Wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag sagte, wurde der 27-Jährige des Mordes freigesprochen. Er wird demnach aber in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Mann laut Gericht "Gefahr für die Öffentlichkeit"
Zur Begründung für den Freispruch hieß es, der Mann leide an einer paranoiden Schizophrenie. Die Richter hätten nicht ausschließen können, dass die "Steuerungsfähigkeit" des 27-Jährigen zum Zeitpunkt der Tat völlig ausgeschaltet war. Der Mann sei wegen seiner Erkrankung eine Gefahr für die Öffentlichkeit, werde deshalb zur Therapie in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Der Freispruch ist bereits das zweite Urteil in der Sache: Im Juni vergangenen Jahres hatte das Landgericht den Mann wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt und ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus geschickt. Auf die Revision des Angeklagten hin hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts teilweise auf. In Halle wurde nun die Schuldfähigkeit des Angeklagten nochmals überprüft.
Opfer mit 30 Messerstichen getötet
Aus juristischer Sicht hatte es dagegen keine Zweifel am Tatgeschehen gegeben: Der Mann aus dem Iran hatte seinem 21 Jahre alten Nachbarn demnach mit zwei Küchenmessern 30 Stichverletzungen zugefügt. Das Opfer, das aus Afghanistan stammte, starb. Einen weiteren Anwesenden verletzte der Angeklagte.
Hintergrund der Tat soll laut Gericht die als Folge einer psychotisch verzerrten Wahrnehmung entstandene Vorstellung des Angeklagten gewesen sein, von dem späteren Opfer und weiteren Personen geschlagen und sexuell missbraucht worden zu sein. Er habe sich rächen wollen, hieß es weiter in einer Mitteilung des Landgerichts.
dpa, MDR (Fabian Frenzel, Mathias Kessel, Luca Deutschländer) | Zuerst veröffentlicht am 11. Mai 2023
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 27. Juni 2023 | 17:30 Uhr