Sachsen Am 3. und 4. Juni ist das Versammlungs-Recht in Leipzig eingeschränkt
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31. Mai 2023, 15:42 Uhr
Im Bundes-Land Sachsen
hat es eine große Gerichts-Verhandlung gegeben.
Dabei waren mehrere Menschen angeklagt:
• Weil sie vielleicht
in einer links-extremen Gruppe mit-gemacht haben.
• Und weil sie vielleicht verschiedene Straftaten begangen haben.
Die Haupt-Beschuldigte bei der Gerichts-Verhandlung heißt: Lina E.
Sie war vielleicht die Chefin von der Gruppe.
Heute hat das Gericht ein Urteil gesprochen.
Dabei hat das Gericht gesagt:
Lina E. und die anderen Menschen sind schuldig.
Und sie müssen für einige Jahre ins Gefängnis gehen.
Es wird mehrere Protest-Aktionen gegen das Urteil geben
Manche Menschen in Deutschland denken:
Lina E. darf keine Strafe bekommen.
Deshalb haben mehrere Menschen gesagt:
Am 1. Juni soll es mehrere Protest-Aktionen in Leipzig geben.
Und einige Menschen haben gesagt:
Sie wollen bei den Protest-Aktionen gewalt-tätig werden.
Die Versammlungs-Behörde von der Stadt Leipzig denkt:
Die Protest-Aktionen werden vielleicht gefährlich
für alle Menschen in Leipzig.
Deshalb hat die Versammlungs-Behörde bestimmt:
Am 3. Juni und 4. Juni wird das Versammlungs-Recht eingeschränkt.
Das bedeutet hier:
Es darf an diesen Tagen keine Protest-Aktionen geben:
• Wenn die Protest-Aktionen
mit der Gerichts-Verhandlung zu tun haben.
• Oder wenn die Protest-Aktionen mit Lina E. zu tun haben.
Wenn die Menschen am 3. Juni und am 4. Juni
Protest-Aktionen machen wollen:
Dann müssen sie bei der Versammlungs-Behörde Bescheid sagen.
Das müssen sie vor dem 1. Juni machen.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN | SACHSENSPIEGEL | 31. Mai 2023 | 19:00 Uhr