Sachsen Robert A. darf erstmal nicht in ein anderes Land abgeschoben werden
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16. Juli 2024, 12:01 Uhr
Robert A. ist ein Mann ohne Staats-Bürgerschaft.
Das bedeutet:
Er gehört zu keinem Land dazu.
Robert A. ist 31 Jahre alt.
Seine Eltern sind vor vielen Jahren vor dem Jugoslawien-Krieg geflohen.
Jugoslawien wird so aus-gesprochen: ju gos la wi en.
Robert A. ist auf der Flucht geboren.
Das war in dem Land Niederlande.
Robert A. hat keine Staats-Bürgerschaft.
Aber er lebt schon seit 30 Jahren in Deutschland.
Er ist in Deutschland zur Schule gegangen
Und er hat in Deutschland einen Beruf gelernt.
Jetzt soll Robert A. ab-geschoben werden.
Das bedeutet:
Er soll in das Land Serbien gebracht werden.
Dort sind seine Eltern geboren.
Aber Robert A. kennt das Land Serbien gar nicht.
Er spricht auch die Sprache nicht.
Das Innen-Ministerium von Sachsen
hat die Abschiebung jetzt gestoppt.
Das bedeutet:
Robert A. wird erstmal nicht ab-geschoben.
Der Flüchtlings-Rat von Sachsen hat dazu gesagt:
Am Montag wurde ein Antrag
bei der Härtefall-Kommission ab-gegeben.
Jetzt muss erstmal geprüft werden:
• Ob die Abschiebung wirklich gemacht werden soll.
• Oder ob es vielleicht gar keine Abschiebung gibt.
Die Kommission muss dann entscheiden:
Was mit Robert A. passieren soll.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 15. Juli 2024 | 10:30 Uhr