Sachsen In Sachsen soll es ab April eine Bezahl-Karte für Asyl-Bewerber geben
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05. März 2024, 15:25 Uhr
Wenn Asyl-Bewerber nach Deutschland kommen:
Dann bekommen sie für einige Zeit Geld.
Dieses Geld kommt:
• Vom Bund
• und von den Bundes-Ländern.
Manche Asyl-Bewerber schicken das Geld
zu ihren Familien in anderen Ländern.
Das bedeutet:
Das Geld ist dann nicht mehr in Deutschland.
Manche Menschen in Deutschland sagen:
• Die Asyl-Bewerber sollen kein Geld in andere Länder schicken.
• Und es kommen zu viele Asyl-Bewerber nach Deutschland.
Einige Politiker wollen jetzt etwas dagegen machen.
Dazu gibt es diese Idee:
Asyl-Bewerber sollen kein Bar-Geld mehr bekommen.
Und sie sollen kein Geld mehr auf ihr Konto bekommen.
Sondern sie sollen eine besondere Bezahl-Karte bekommen.
Damit können die Asyl-Bewerber kein Geld mehr
an ihre Familien in anderen Ländern schicken.
Und vielleicht kommen deshalb
nicht mehr so viele Asyl-Bewerber nach Deutschland.
Der Bund will Regeln für eine Bezahl-Karte
in ganz Deutschland machen.
Aber das dauert einige Zeit.
Für manche Bundes-Länder geht das nicht schnell genug.
Deshalb machen diese Bundes-Länder jetzt
eigene Regeln für eine Bezahl-Karte.
Das soll zum Beispiel im Bundes-Land Sachsen so sein.
Der Plan für die Bezahl-Karte in Sachsen
Armin Schuster ist der Innen-Minister von Sachsen.
Er hat am Montag gesagt:
In allen Landkreisen in Sachsen
soll es die Bezahl-Karte für Asyl-Bewerber geben.
Dafür macht Sachsen ein besonderes Pilot-Projekt.
Es soll im Monat April anfangen.
Nach und nach gibt es dann in jedem Landkreis in Sachsen
die Bezahl-Karte für Asyl-Bewerber.
Zu dem Pilot-Projekt gehören bestimmte Regeln.
Das sind zum Beispiel Regeln für die Bezahl-Karte.
Armin Schuster hat gesagt:
Vielleicht klappt das Pilot-Projekt sehr gut.
Dann können die Regeln für die Bezahl-Karte in Sachsen
vielleicht in ganz Deutschland gelten.
Die Regeln für die Bezahl-Karte in Sachsen
Wenn Asyl-Bewerber in einem Landkreis in Sachsen wohnen:
Dann bekommen sie eine Bezahl-Karte.
Der Landkreis schickt regel-mäßig Geld auf diese Bezahl-Karte.
Zum Beispiel:
• 1-mal in jedem Monat
• oder 1-mal alle 2 Wochen.
Die Asyl-Bewerber können die Bezahl-Karte
nur im Bundes-Land Sachsen benutzen.
Und sie können damit nur in bestimmten Geschäften bezahlen.
Zum Beispiel: Im Supermarkt.
1-mal im Monat können Asyl-Bewerber
die Bezahl-Karte benutzen:
Um Bar-Geld zu holen.
Das dürfen höchstens 50 Euro sein.
Damit können sie dann verschiedene kleine Sachen bezahlen.
Manche Sachen können die Asyl-Bewerber
nicht mehr machen:
Wenn sie die Bezahl-Karte haben.
Zum Beispiel:
• Sie können mit der Bezahl-Karte
nicht in anderen Ländern bezahlen.
• Und sie können damit
kein Geld an ihre Familien schicken.
Manche Gruppen haben etwas gegen die Bezahl-Karte gesagt
Manche Gruppen sind gegen die Bezahl-Karte.
Das sind zum Beispiel diese Gruppen:
• Der Flüchtlings-Rat
• und der Verein: Pro Asyl.
Sie sagen zum Beispiel:
Wenn Asyl-Bewerber die Bezahl-Karte benutzen müssen,
dann ist das eine Diskriminierung.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 04. März 2024 | 11:00 Uhr