Ein Vergleich Der Mindestlohn im Osten - damals und heute
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05. Januar 2016, 09:31 Uhr
Mindestlohn - damals in der DDR
In der DDR war 1958, nach Aufhebung der Lebensmittelrationierung, erstmals ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt worden. Er betrug 220 Mark. In den folgenden Jahrzehnten wurde der Mindestlohn den Durchschnittsbruttogehältern angepasst und behutsam angehoben: 1970 betrug er 300 Mark, 1976 dann 400 Mark. Eine weitere Erhöhung war in den 1980er-Jahren geplant, wurde allerdings nicht realisiert.
Mindestlohn im Osten heute
In einigen sozialistischen Ländern wie Polen gab schon vor 1989 Mindestlöhne. Sie wurden auch nach dem Ende des Sozialismus nicht abgeschafft, sondern den neuen wirtschaftlichen Verhältnissen sukzessive angeglichen. In den Staaten wie Kroatien und Ungarn, in denen es keine Mindestlöhne gegeben hatte, wurden sie Anfang der 1990er-Jahre eingeführt.
Die Mindestlöhne sind in den Staaten des Ostens vergleichsweise niedrig: So beträgt der Mindestlohn in Bulgarien (Stand 2014) im Monat, was einem Stundenlohn von 1,04 Euro entspricht. Nicht viel besser ist die Situation in Rumänien: Der monatliche Mindestlohn liegt bei 900 Lei, das sind etwa 209 Euro.
Die Situation in einzelnen Ländern
In Ungarn wird – ebenfalls Stand 2014 – ein Mindestlohn von 93.000 Forint (ca. 340 Euro) für Ungelernte und 114.000 Forint (ca. 400 Euro) für Angestellte im Dienstleistungssektor und der Industrie gezahlt. Eingeführt wurde der gesetzliche Mindestlohn, der nach Bildungsabschluss gestaffelt war, bereits Anfang der 1990er-Jahre und hat sich durchaus bewährt. Einen Stellenabbau hat es nicht gegeben. Allerdings liegt der Mindestlohn noch unter dem Existenzminimum, das zum Überleben notwendig ist. Dennoch versuchen viele ungarische Arbeitgeber, die gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn zu umgehen, etwa indem sie Angestellte auf Teilzeitbasis einstellen beziehungsweise gänzlich "schwarz" arbeiten lassen.
In Tschechien beträgt der Mindestlohn 312 Euro monatlich, was einem Stundenlohn von 2,01 Euro entspricht und 32 Prozent des durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienstes tschechischer Arbeitnehmer.
Am besten sieht es beim Mindestlohn in Slowenien aus: 789 Euro beträgt der gesetzliche Mindestlohn – 50 Prozent des durchschnittlichen Bruttoarbeitseinkommens der Arbeitnehmer.
In Kroatien ist ein Mindestlohn von 405,08 Euro pro Monat (Stand 2014) gesetzlich vorgeschrieben. Ein karger Betrag angesichts von Preisen für Lebensmittel, die zum Beispiel über denen in Deutschland liegen.
Land | Slowenien | Kroatien | Polen | Ungarn | Tschechien | Rumänien |
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mtl. Mindestlohn, umgerechnet in Euro | 789 | 405 | 404 | 340 | 312 | 209 |