Facebook: Russland droht mit Sperre

15. November 2017, 12:03 Uhr

Keine Ausnahmen, auch nicht für Facebook. Dem sozialen Netzwerk droht die Sperre in Russland. Hintergrund ist ein Gesetz, mit dem ausländische Internet-Unternehmen kontrolliert werden sollen.

Moskau droht, den Zugang zu Facebook zu sperren. Der Grund: Das soziale Netzwerk speichert die Nutzerdaten russischer Bürger nicht auf russischen Servern. Damit verstoße das Unternehmen gegen russisches Recht, so Alexander Scharow, Leiter der Aufsichtsbehörde für Medien, Telekommunikation und Datenschutz. Er fügte hinzu: Moskau werde keine Ausnahme machen. Sollte sich Facebook weigern, müsse das Unternehmen seine Arbeit einstellen.

LinkedIn schon gesperrt

Das Gesetz über die Speicherung personenbezogener Daten auf das sich der Chef der Medienaufsicht "Roskomnadsor" bezieht, gilt in Russland seit 2015. Unter Berufung auf dieses Gesetz ist seit vergangenem Jahr das Karriere-Netzwerk LinkedIn dort schon nicht mehr zugänglich. Das Unternehmen hatte gegen die drohende Sperre geklagt, war aber vor Gericht zweimal gescheitert. Facebook hat nach der Aufforderung nun bis 2018 Zeit einzuwilligen. Anders sieht es beim Kurznachrichtendienst Twitter aus, der habe den Umzug der Daten laut Medienaufsicht bereits zugesagt.

Strafbare Verschleierung der IP-Adresse

Die Moskauer Führung versucht seit Jahren, das Internet in Russland stärker zu kontrollieren. Im Sommer hatte das Parlament zudem ein Gesetz beschlossen, das die Nutzung von Anonymisierungs-Software und sogenannter Virtueller Privater Netzwerke (VPN) im Internet einschränkt. Das Gesetz soll am 1. November in Kraft treten - zur besseren Bekämpfung von Extremismus, heißt es offiziell. Anbieter solcher Dienste können dann selbst blockiert werden.

Mit diesen VPN verschleiert man seine automatisch zugeordete IP-Adresse. Ein User kann dadurch vortäuschen, sich mit seinem Rechner in einem anderen Land aufzuhalten. Menschenrechtsaktivisten und Regimekritiker in aller Welt nutzen solche Dienste, um sich vor Verfolgung zu schützen. User können durch VPN-Dienste aber auch lokale Sperrungen von Webseiten umgehen und so auf blockierte Inhalte zugreifen. Auf der "schwarzen Liste" gesperrter Seiten stehen in Russland immer wieder regierungskritische Blogs. Laut einem Bericht des Magazins "Der Spiegel" sollen die Behörden seit 2012 insgesamt bis zu 80.000 Seiten blockiert haben.

Messenger-Überwachung gegen Terrorismus

Für Beunruhigung unter russischen Bloggern und Social Media-Nutzern sorgt auch der letzte Vorstoß des Russischen Kommunikations- und Medienministeriums. Ab kommendem Januar sollen dann auch Messenger-Dienste wie "WhatsApp" oder "Telegram" für staatliche Stellen noch besser kontrollierbar werden: Die Anbieter der Messenger müssen dann die Telefonnummern der Nutzer registrieren und sie Behörden auf Anfrage bereitstellen. Eine anonyme Nutzung der Messenger soll dann nicht mehr möglich sein.

Schon im Sommer 2016 trat in Russland das so genannte "Jarowaja-Paket" in Kraft, dass nach der Abgeordneten Irina Jarowaja benannt ist, die es ins Parlament eingebracht hatte. In dem Gesetzespaket werden Mobilfunkanbieter und Internet-Provider verpflichtet, Protokolle von Telefon-, Email- und Video-Verbindungen sechs Monate zu speichern, die dazugehörigen Metadaten sogar drei Jahre.

Außerdem müssen die Anbieter von Messenger-Diensten der Polizei und den Geheimdiensten bei der Entschlüsselung helfen. Das Argument auch hier: der Kampf gegen den Terrorismus. Dabei kommunizieren insbesondere junge Russen über solche Dienste und soziale Medien. So hat sich auch der Aufruf zur Demonstration "Für ein freies Internet" am Samstag über "Facebook", sein russisches Pendant "VKontakte" (VK) und den Messenger "Telegram" verbreitet.

Haftstrafen für geteilte Artikel

Das Jarowaja-Paket nimmt außerdem die Äußerungen der Nutzer ins Visier. Wer im Netz zu Terror aufrufe, zu diesem anstifte oder ihn "gutheiße", dem drohen Haftstrafen bis zu sieben Jahren. Bereits 2014 hatte Präsident Putin ein Gesetz unterzeichnet, das "die Verbreitung von Extremismus im Internet" unter Strafe stellt.

Was Extremismus oder Terrorismus ist und was "gutheißen" bedeutet, das bestimmen die Behörden. Zur Strafverfolgung genügt es oft schon, einen Beitrag zu teilen oder liken. Die Menschenrechtsorganisation "Agora" hat hunderte solcher Fälle dokumentiert. Für landesweites Aufsehen sorgte das Schicksal von Andrei Bubejew aus Twer in Zentralrussland.

Im Jahr 2016 hatte Bubejew auf VK einen Artikel mit dem Titel "Die Krim gehört zur Ukraine" gepostet. Die Staatsanwaltschaft hat ihn daraufhin wegen Extremismus angeklagt, wofür er auch verurteilt wurde: zu zwei Jahren und drei Monaten Haft in einem Straflager.

(Zuerst veröffentlich am 25.08.2017)


Über dieses Thema berichtete MDR AKTUELL auch im: Radio | 18.08.2017 | 13:45 Uhr