Justizreform in Polen: Präsident Duda will mehr Macht

26. September 2017, 14:47 Uhr

Weniger Einfluss für die PiS, mehr Macht für ihn – so sehen die Reformvorschläge von Polens Präsident Andrzej Duda aus. Mittlerweile hat er einen Teil seiner Vorschläge abgeschwächt.

Die Diskussion um die Justizreform in Polen geht in eine nächste Runde: Nun hat Präsident Andrzej Duda seine Gegenvorschläge präsentiert. In seiner Version für die Reform soll das PiS-dominierte Parlament weniger Einfluss bei der Ernennung von Richtern bekommen. Stattdessen soll die Position des Staatsoberhauptes gestärkt werden.

Präsident soll über Ruhestand entscheiden

Konkret schlägt Duda vor, dass die Richter des Obersten Gerichtshofes mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Nur wenn der Präsident zustimmt, kann die Amtszeit um maximal sechs Jahre verlängert werden. Damit wäre für die Richter mit 72 Jahren definitiv Schluss. Die Opposition wirft Duda vor, dass die neue Altersgrenze rein "zufällig" unliebsame Richter treffe, die der PiS nicht wohlgesonnen seien.

Zudem sollen Dudas Vorstellungen zufolge ausgewählte Staatsvertreter - wie der Justizminister - die Möglichkeit bekommen, rechtskärfte Urteile durch eine außerordentliche Klage vor dem Obersten Gericht noch anfechten zu können. Gründe dafür können sein, dass das Urteil gegen die verfassungsmäßigen Bürger- und Menschenrechte verstößt, auf einer offenkundig falschen Interpretation der Vorschriften beruht oder im Gerichtsverfahren grobe Fehler erkennbar sind. Nach Ansicht der Kritiker diene diese Regelung jedoch nur dazu, Urteile zu kassieren, die der Regierungspartei aus politischen oder ideologischen Gründen nicht gefallen.

Ernennung von Richtern

Eine weitere Änderung betrifft das Gesetz über den Landesjustizrat. Der Landesjustizrat entscheidet, wer Richter werden darf. Der Knackpunkt ist, wer in diesem Gremium sitzen soll. Der größte Teil der Mitglieder soll laut Verfassung aus den Reihen der Richterschaft besetzt werden. Bislang wurden sie von der Richterselbstverwaltung gewählt. Die PiS-Partei wollte stattdessen, dass sie mit einfacher Mehrheit vom Parlament gewählt werden. Dagegen legte Duda im Juli ein Veto ein.

Nun hat einen eigenen Vorschlag gemacht: Das Parlament soll die Richter mit einer Dreifünftelmehrheit in den Landesjustizrat wählen. Die PiS-Partei allein hat eine solche Mehrheit nicht. Allerdings: Sollte sich das Parlament nicht innerhalb von zwei Monaten einigen können, soll der Wahlmodus geändert werden – jeder Abgeordnete darf dann nur für einen einzigen Kandidaten stimmen. Durch diese Regelung will Duda verhindern, dass der Landesjustizrat ausschließlich mit PiS-nahen Kandidaten besetzt wird.

Öffentlich wurde der Vorstoß einerseits als Schritt nach vorne in dem langen Streit um die Justizreform bewertet, andererseits hagelte es vor allem vonseiten der Opposition und einigen Medien Kritik. Vertreter der Partei "Nowoczesna" warfen Duda vor, er wolle seine Machtbefugnisse erweitern. Die Bürgerplattform (PO) hatte ein Fraktions-Treffen im Präsidentenpalast boykottiert.

Dudas Veto vor zwei Monaten

Im Juli hatte Duda sein Veto gegen zwei von drei Justizgesetzen der regierenden PiS-Partei eingelegt und damit die angestrebte Reform gestoppt.

Zuvor waren Zehntausende in allen großen Städten des Landes auf die Straßen gegangen. Die Opposition und viele unabhängige Rechtsexperten hielten die Reform für verfassungswidrig, da sie der Regierung eine Einflussnahme auf die Justiz ermöglicht hätte. Auch in Deutschland und der EU stießen die Regierungspläne auf Widerstand. Die EU-Kommission sieht die Rechtsstaatlichkeit in Polen in Gefahr.

Justizstreit mit der EU

Zeitgleich zu Dudas Vorschlägen haben die EU-Europaminister über das weitere Vorgehen im Streit um die polnische Justizreform beraten. Die Änderungsvorschläge des polnischen Präsidenten wolle man nun "sorgfältig prüfen", so EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans. Im Raum steht ein mögliches Verfahren gegen Polen, an dem in letzter Konsequenz der Stimmrechtsentzug des EU-Landes stünde. Dafür bräuchte es jedoch einen einstimmigen Beschluss aller Mitgliedstaaten. Das ist allerdings unwahrscheinlich, weil Ungarn bereits sein Veto angekündigt hat.


Streit zwischen der EU und Polen - was bisher geschah? Die Kommission liegt seit Anfang 2016 mit der nationalkonservativen Regierung in Warschau im Clinch. Damals leitete Brüssel erstmals in der EU-Geschichte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit ein, als Warschau die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts beschnitt. Ende Juli folgte dann ein Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Gesetzes, das die Befugnisse des Justizministers bei der Besetzung von Richterposten ausweitet. Noch offen ist, ob die Kommission in dem Konflikt auch ein Verfahren zum Stimmrechtsentzug auf europäischer Ebene einleitet.

Über dieses Thema berichtet MDR AKTUELL auch im: TV | 18.07.2017 | 19:30 Uhr