Groschenromane und Schmuddelheftchen Schund- und Schmutz-Paragraph: Die FSK16 der Weimarer Republik

21. Januar 2021, 13:10 Uhr

Groschenromane, Schmuddelheftchen unter der Ladentheke, Illustrierte mit barbusigen Frauen: In der Weimarer Republik droht Sittenverfall. Daher verabschiedet Reichspräsident Hindenburg im Dezember 1926 ein Gesetz zum "Schutze der heranwachsenden Jugend." Am 7. Januar 1927 tritt das "Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften" in Kraft.

Vorläufer des "Schund- und-Schmutzschriften-Paragraphen" ist die sogenannte "Lex Heinze" von 1900. Das Gesetz ist nach dem Berliner Zuhälterehepaar Heinze benannt worden. Gotthilf Heinze, ein Töpfer, und seine Frau Anna, eine Prostituierte, werden 1891 wegen Mordes an einem Mädchen angeklagt. In diesem Zuge erfährt erstmals die Öffentlichkeit von dem Berliner Zuhälter- und Dirnenwesen. Der entsetzte Kaiser fordert, dass Zuhälter strafrechtlich belangt werden sollen. In diesem Zuge wird auch - durch den "Kunst- und Schaufensterparagraphen" - die Verbreitung von Bildern oder Schriften, die "das Schamgefühl gröblich verletzen", unterbunden.

Witzpresse als Eiterbeule am Körper der deutschen Presse

Die "Lex Heinze" sorgt für eine Protestwelle. Künstler und Literaten fühlen sich durch diesen Paragraphen in ihrer "freien Entwicklung des geistigen Lebens" eingeschränkt und gründen unter Vorsitz von Theodor Mommsen den "Goethebund". Gemeinsam mit den Sozialdemokraten gelingt es ihnen, dass "Lex Heinze" geändert wird. Der Deutsche Reichstag ändert im Mai 1900 das Gesetz und der "Kunst- und Schaufensterparagraph" wird auf einen Absatz beschränkt. Nun steht nur noch der Verkauf "schamloser Schriften und Bilder" an Personen unter 16 Jahren unter Strafe.

Bildzeitungsleser
Historische Vorgänger der BILD-Zeitung druckten schon um 1900 mit Vorliebe Skandalberichte. Bildrechte: imago/Jürgen Ritter

Der Begriff "Schmutz" wird erstmals 1904 von Otto Leixner von Grünberg benutzt, der den "Volksbund zur Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild" gründet. Das Ziel des Bundes war es, die Medienlandschaft zu reinigen. In seiner 1904 herausgegeben Broschüre beschreibt Leixner ein vom Untergang bedrohtes Reich, da die "Witzblätter als meistgelesene Zeitschriften" als "Eiterbeulen am Körper der deutschen Presse" gelten. Diese Presse fördere durch "ihre Berichte über einzelne Vorgänge die Freude am Skandal".

Schmuddelheftchen haben Hochkonjunktur

Doch nicht nur die Witz- und Skandalpresse erfreut sich bei der Bevölkerung großer Beliebtheit. Auch der Markt der Kolportage- und Serienromane wächst. In der Zeit von 1904 bis 1914 wird die Auflage von Serienheften (meist aus Amerika eingeführte) auf 25 bis 30 Millionen geschätzt. Ein Grund für den Aufschwung liegt in den damals, bis dato vollkommen unbekannten Werbemaßnahmen, die das Bedürfniss nach solcher Literatur erst richtig wecken. Zusätzlich befeuert das Aufkommen der Fotografie den Verkauf, da eine bessere und realistischere Bebilderung der Romane und Heftchen möglich ist. Gerade nach dem Ersten Weltkrieg setzt sich der Aufschwung des Handels mit dieser Art Literatur fort.

In dem von der DVP Reichstagsabgeordneten Eisa Matz und dem Leiter der Filmoberprüfstelle Ernst Seeger 1927 herausgegebenen Kommentar zum Schund- und Schmutzgesetz wurde die Auflage der in Deutschland damals im Umlaufbefindlichen Serienhefte auf zwei Milliarden geschätzt.

Klaus Peterson "Das Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften vom 18. Dezember 1926". In: Zensur in der Weimarer Republik. Springer-Verlag GmbH Deutschland. 1995

Die 1920er Jahre gelten nicht nur modisch als freizügig, sondern auch sexuell. Wie die ARD-Serie "Babylon Berlin" eindrücklich zeigt, werden zu dieser Zeit in Hinterzimmern Pornos gedreht, Prostitution entwickelt sich zur Einnahmequelle. Die Polizei richtet eine eigenes Dezernat ein - die Sitte. Und auch der Vertrieb von "Schmuddelheftchen" hat Konjunktur. Es etablieren sich "Schundliteratur-Börsen", über die ein reges Tauschgeschäft mit den billigen Heften läuft. Die konservativen Weimarer sehen die Bildung der Jugend bedroht.

Daher erlässt Reichspräsident Hindenburg im Dezember 1926 das "Gesetz zur Bewahrung der Jugend". In Berlin und München werden jeweils eine Prüfstelle für Schund- und Schmutzschriften eingerichtet. Da Leipzig das damalige Zentrum von Justiz und Buchhandel ist, gibt es hier eine Oberprüfstelle. Autoren und Literaten, die auf der verbotenen Liste stehen, konnten hier ihren Antrag auf Freigabe einreichen. Die Prüfstelle wird zur Zeit des Nationalsozialismus durch die Reichsschrifttumskammer abgelöst. Hier dürfen ohnehin nur Autoren publizieren, die einer der sieben Reichskulturkammern angehören. Alles, was nicht in den nationalsozialistischen Duktus passt, wird aus den Büchereien und Läden verbannt. Der Höhepunkt dieses Wahns findet 1933 statt.

Bücherverbrennung als martialischer Höhepunkt

Bis zum Herbst jenes Jahres brennen im Kontext der studentischen Aktion "Wider den undeutschen Geist" rund 100 Mal Bücherstapel in mehr als 70 deutschen Städten. Zur sogenannten "verbrennungswürdigen" Literatur gehören Werke von Karl Marx, Heinrich Heine, Sigmund Freud, Heinrich Mann, Erich Maria Remarque, Bertolt Brecht, Erich Kästner, Kurt Tucholsky, Carl von Ossietzky und Alfred Kerr. Höhepunkt ist die Bücherverbrennung in Berlin am 10. Mai 1933. Unter den Zuschauer ist auch der Dresdner Schriftsteller Erich Kästner, der zusieht, wie seine Bücher den Flammen zum Opfer fallen.

Nach dem Krieg wird in der BRD im Mai 1954 die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" eingerichtet. In der DDR gibt es keine vergleichbare Stelle. Allerdings werden Comics, Liebesromane und Gangstergeschichten aus dem Westen als Schundliteratur geführt. In der Schule gibt es regelmäßige Kontrollen der Ranzen, die Hefte werden beschlagnahmt und bei Verstoß gibt es einen Eintrag.