#blickzurück: Kalenderblatt der Geschichte Das geschah am 26. April
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26. April 2022, 10:44 Uhr
1950: Erste Urteile der Waldheimer Prozesse fallen
Am 26. April 1950 fallen die ersten Urteile der am 21. April gestarteten Waldheimer Prozesse. Vor Gericht stehen über 3.000 ehemalige Insassen sowjetischer Speziallager, die in Schnellverfahren "abgeurteilt" werden. Sogenannte Volksrichter urteilen über NS-Täter, aber auch über viele Unschuldige. Die Angeklagten hatten bis zum Prozess in sowjetischen Internierungslagern wie in Bautzen, Sachsenhausen oder Buchenwald eingesessen. Ihnen werden Kriegsverbrechen bzw. nationalsozialistische Verbrechen vorgeworfen. Allerdings sind unter ihnen auch Personen, die denunziert worden waren. Insgesamt erhalten nur 14 Angeklagte Haftstrafen unter fünf Jahren. 32 Menschen werden zum Tode verurteilt, 146 erhalten eine lebenslange Haftstrafe. Die Mehrheit der Angeklagten wurde zu einer Haftstrafe von 15 bis 25 Jahren verurteilt. Die nicht öffentlichen Verhandlungen ohne Verteidiger oder Entlastungszeugen dauern im Durchschnitt nur 20 Minuten und das Urteil steht meist vorher fest.
1985: Warschauer Pakt wird verlängert
Am 26. April 1985 beschließen die Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes, das Militärbündnis um weitere 30 Jahre zu verlängern. Ohne eine Verlängerung wäre das Bündnis im Juni 1985 ausgelaufen. Der Warschauer Pakt gilt als Gegenstück zum westlichen Verteidigungsbündnis NATO. Als die Bundesrepublik 1955 der NATO beitrittt, gründen noch im selben Jahr acht osteuropäische Staaten, darunter die UdSSR und die DDR, den Warschauer Pakt. Dieser ist jedoch kein Bündnis gleichberechtigter Länder. In erster Linie dient er der Sowjetunion dazu, ihr Machtmonopol in Osteuropa zu sichern und die sozialistischen Satellitenstaaten zu kontrollieren. Der Pakt hält jedoch nicht die weiteren vereinbarten 30 Jahre: Bereits 1990 tritt die DDR aus dem Pakt aus, weitere Mitgliedstaaten folgten, sodass er 1991 komplett aufgelöst wird.
1986: Reaktorkatastrophe in Tschernobyl
Am 26. April 1986 kommt es im Atomkraftwerk Tschernobyl nahe der ukrainischen Stadt Prybjat zum bis dahin schwersten Unfall in der Geschichte der Kernenergie. Eine Sicherheitsprüfung des Reaktorblocks 4 gerät außer Kontrolle - Techniker missachten Sicherheitsstandards und führen die Tests fehlerhaft durch. Es kommt zu einer unkontrollierbaren Kettenreaktion, die den Reaktorkern zerstört und das Dach der Anlage einstürzen lässt. Erst zwei Tage später informiert die sowjetische Nachrichtenagentur Tass die Bevölkerung über den Vorfall. In der Folge müssen mehr als 330.000 Menschen ihren Wohnort verlassen. Neben Gebieten in den damaligen Sowjetrepubliken Ukraine, Russland und Belarus werden 14 weitere Staaten durch Radioaktivität kontaminiert. Noch heute sind auch Regionen in Deutschland weiterhin radioaktiv belastet. Galt das Kraftwerk Tschernobyl vor dem Unfall noch als Musterbeispiel in der Sowjetunion, steht es heute sinnbildlich für die Gefahren der Kernkraft. Der GAU von Tschernobyl führt zu massiven Protesten gegen die Atomenergie, die durch die Atomkatastrophe von Fukushima im Jahre 2011 erneut an Kraft gewinnen. Unter anderem führen die Proteste zu dem Atomausstieg in Deutschland.
1994: "Auschwitz-Lüge" wird unter Strafe gestellt
Am 26. April 1994 stellt das Bundesverfassungsgericht, die "Auschwitz-Lüge" unter Strafe. Wer demnach den Holocaust leugnet oder verharmlost, äußert nicht seine Meinung, sondern stellt eine falsche Tatsache auf. Das BVG bestätigt mit seiner Entscheidung ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Anlass ist eine Verfassungsbeschwerde der rechtsextremen Münchner NPD, die das Verbot für eine ihrer Veranstaltungen im Jahre 1991 aufheben will. Die "Auschwitz-Lüge" ist zuvor unter den Straftatbestand der Beleidigung gefallen, nun gilt sie als Volksverhetzung. Dieser Beschluss gilt bis heute: Wer in Deutschland den Holocaust leugnet, muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren rechnen. Auch in anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel Österreich, Belgien oder den Niederlanden, droht Holocaustleugnern eine Strafe.
2002: Amoklauf am Erfurter Gymnasium
Am 26. April 2002 erschießt ein ehemaliger Schüler des Gutenberg-Gymnasiums in Erfurt bei einem Amoklauf 16 Menschen, darunter zwölf Lehrkräfte und zwei Schüler. Anschließend tötet er sich selbst. Der 19-Jährige Robert Steinhäuser war ein halbes Jahr zuvor der Schule verwiesen worden. Er war Mitglied eines Sportschützenvereines. Damit gelangt er an die Sportwaffe, mit der er das Massaker begeht. Die Tat in Erfurt ist einer der ersten Amokläufe an einer Schule in Deutschland. In der Folge erarbeiten Schulen bundesweit Notfallpläne für den Fall eines Amoklaufs. Außerdem wird das Waffengesetz in Deutschland verschärft sowie das Jugendschutzgesetz. Der Amokläufer hatte vor der Tat häufig sogenannte "Killerspiele" auf seinem Computer gespielt.