#blickzurück: Kalenderblatt der Geschichte Das geschah am 3. Mai
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03. Mai 2022, 05:00 Uhr
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1957: Bundestag beschließt Gleichberechtigungsgesetz
Am 3. Mai 1957 beschließt der Bundestag das "Gleichberechtigungsgesetz", in dem Frauen und Männer rechtlich als gleichgestellt gelten. Das Gesetz bekräftigt – mit einigen Einschränkungen– die rechtliche Gleichstellung der Frau: Es bestätigt, dass der Ehemann bei Uneinigkeiten nicht mehr allein jegliche Entscheidung für die Familie treffen kann. Doch haben Männer beispielsweise weiterhin die Entscheidungsgewalt über die Erziehung der Kinder. Frauen dürfen zwar erwerbstätig sein, allerdings nur, sofern sie Mann und Kinder nicht vernachlässigen.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
In der DDR-Verfassung wird die Gleichstellung von Mann und Frau bereits im Oktober 1949 festgeschrieben. Doch auch in der DDR sind Frauen nicht in allen Lebensbereichen gleichberechtigt. Bis zum Ende der DDR gibt es im Politbüro des ZK nicht ein einziges weibliches Mitglied mit Stimmrecht und in den Ministerrat schaffen es nur zwei Frauen. Erst vier Jahre nach der Wiedervereinigung wird das Grundgesetz um einen weiteren Satz ergänzt. Seitdem heißt es: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
1971: Machtwechsel in DDR-Regime – Honecker wird SED-Parteichef
Erich Honecker übernimmt am 3. Mai 1971 das Amt von Walter Ulbricht als Erster Sekretär des Zentralkomitees der SED. Zuvor nutzt er geschickt Ulbrichts Alleingang in der Deutschlandpolitik, um Moskaus Unterstützung zu seinen Gunsten zu wenden. Erfolgreich: Mit sowjetischer Rückendeckung inszeniert Honecker Ende April 1971 einen regelrechten Staatsstreich gegen Walter Ulbricht, inklusive konspirativen Absprachen und Maschinenpistolen. 1973 folgt er ihm ins Amt des Staatsratsvorsitzenden. Bis zu seinem Rücktritt 1989 ist er als "Staats- und Parteichef" der mächtigste Mann in der DDR.
1974: Honecker bekräftigt Einsatz von Schusswaffen an der Grenze
1974 bekräftigt der Nationale Verteidigungsrat der DDR, unter Führung des Vorsitzenden Erich Honecker, aufgrund von zunehmenden Fluchtversuchen den Einsatz von Schusswaffen bei Fluchtversuchen über die Grenze. Allein an der Berliner Mauer werden bis 1989 rund 140 Menschen erschossen oder kommen bei einem Fluchtversuch ums Leben.
Nach wie vor muss bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schusswaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schusswaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen.
1977: Festnahme von RAF-Terroristen Becker und Sonnenberg
Am 3. Mai 1977 gelingt es der Polizei in Singen in der Nähe von Konstanz, die RAF-Terroristen Verena Becker und Günter Sonnenberg festzunehmen. Ausschlaggebend ist der Hinweis einer Rentnerin an die Polizei: Sie behauptet, die RAF-Terroristen Knut Folkerts und Juliane Plambeck in einem Café erkannt zu haben. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Becker und Sonnenberg. Bei der Ausweiskontrolle werden die Polizisten skeptisch, die beiden Terroristen schießen auf die Beamten und ergreifen die Flucht. Nach einer Verfolgungsjagd mit mehreren Schusswechseln gelingt es der Polizei, die beiden festzunehmen. Bei sich haben die Terroristen die Waffe, mit der knapp einen Monat zuvor Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen wurde.
Die Festnahme von Becker und Sonnenberg ist einer der wenigen Erfolge der Polizei gegen die RAF in den 1970er-Jahren. Wegen mehrfachen Mordversuches werden Becker und Sonnenberg zu lebenslanger Haft verurteilt.
1990: Termin für neue Länderstruktur veröffentlicht
1990 legt Ministerpräsident Lothar de Maizière die Wiedereinführung der Länder in der DDR auf den 1. Januar 1991. Damit soll die Länderstruktur wieder hergestellt werden, die bis 1952 in der DDR besteht. Doch es soll schneller kommen: Am 3. Oktober 1990 werden aus den 14 DDR-Bezirken fünf neue Bundesländer gebildet. Es entstehen die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.