Mauerbau Mauer und Grenzanlagen - tödliche Fallen
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13. August 2023, 05:00 Uhr
1961 wird allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz in Berlin eine Mauer gebaut. Die Grenzen zur BRD werden zu tödlichen Fallen für DDR-Flüchtlinge.
Am 13. August 1961 nach Mitternacht sperrte die DDR Ostberlin und den gesamten Grenzverlauf Westberlins zur DDR hermetisch ab, errichtete eine Mauer, zog Stacheldrahtsperren und unterbrach sämtliche Verkehrsverbindungen. Trotz der scharf bewachten Grenze gelang zwischen dem 13. August und September 1961 aber noch etwa 400 Menschen die Flucht nach Westberlin.
Minenfelder und Selbstschussanlagen
Auch die Grenze zur Bundesrepublik zwischen Ostsee und Fichtelgebirge war hermetisch abgeriegelt, wurde zwischen 1961 und 1985 sogar durch Minenfelder und Selbstschussanlagen "gesichert". Allein durch Erd- und Splitterminen kamen an der innerdeutschen Grenze 33 Menschen um, 253 wurden verletzt. Insgesamt waren hier vermutlich 169 Tote zu beklagen bis zum Fall der Mauer. Der Bau dieser unmenschlichen Grenze, die von den DDR-Oberen als "antifaschistischer Schutzwall" bezeichnet wurde, aber ihre tödliche Gewalt nur nach innen, also gegen die eigenen Bürger richtete, kostete die DDR allein zwischen 1961 und 1964 1,8 Milliarden Mark der DDR. Die laufenden Unterhaltskosten wurden auf jährlich rund 500 Millionen Mark geschätzt. Gesichert war auch die Grenze an der Ostsee: Hier vor allem durch scharfe Kontrollen auf hoher See und stark eingeschränkte Nutzungsverbote im Bereich der Küste, also etwa bei der Nutzung von Booten oder anderen Hilfsmitteln, mit denen man auf dem Seeweg hätte fliehen können.
"Schießbefehl" - bis heute geleugnet
Grundlage der scharfen Schüsse auf Flüchtlinge war der sogenannte Schießbefehl, dessen Existenz die Verantwortlichen der DDR bis heute leugnen. Der Einsatz der Schusswaffe war allerdings im Grenzgesetz der DDR ausdrücklich vorgesehen, fand sich vor allem immer wieder in diversen Protokollen politischer und militärischer Führungsgremien wieder. So hieß es im Protokoll der 45. Sitzung des "Nationalen Verteidigungsrates" 1974, unterzeichnet von Erich Honecker: "Nach wie vor muss bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schusswaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schusswaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen." Hubert Jany, ehemaliger Grenzsoldat, erinnert sich in der MDR-Dokumentation "Geheimnis Geschichte – Die Angehörigen der Maueropfer": "Bevor der Grenzdienst begann, trat die Kompanie an, ging zum Waffenempfang und dann wurde diese Kompanie vergattert. Das hieß, sie bekamen einen Grenzbefehl. Und der Kompaniechef hat eigentlich zur damaligen Zeit mitunter nur kurz und bündig gesagt: 'Grenzverletzer sind festzunehmen, Grenzverletzer sind zu vernichten.'"
Mit der Belobigung für tödliche Schüsse war es Honecker bitterer Ernst. Irmgard Bittner ist die Mutter des am 24.11.1986 in Berlin erschossenen Michael Bittner. Sie sagte im MDR-Maganzin "WIR" im Juni 2001: "Die haben eine Armbanduhr gekriegt als Auszeichnung, drei Tage Urlaub und 150 Mark. Sagen Sie, dafür erschießt man einen Menschen? Das darf doch nicht wahr sein. Damit müssen die aber jetzt leben."
Wenn schon schießen, dann richtig
Bis zum Ende der DDR wurde an der Grenze von der Waffe Gebrauch gemacht. Zwar machte man sich Sorgen um die Wirkung von verhinderten Fluchtversuchen in der internationalen Presse, aber die Konsequenz sollte laut Stasi-Chef Erich Mielke nicht die Aufhebung des "Schießbefehls" sein. Auf der "Zentralen Dienstbesprechung des MfS" am 28. April 1989 erläutert er: "Ich will überhaupt mal was sagen, Genossen. Wenn man schon schießt, dann muss man es eben so machen, dass nicht noch der Betreffende wegkommt, sondern dann muss er eben da bleiben bei uns. Was ist das denn für eine Sache, 70 Schuss loszuballern, und der rennt nach drüben, und die machen eine Riesenkampagne!? Da haben sie recht. Mensch, wenn einer so mies schießt, sollen sie eine Kampagne machen."
Dieser Artikel wurde erstmals 2018 veröffentlicht.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR ZEITREISE | 13. August 2023 | 22:00 Uhr