Todesstrafe in den sozialistischen Ländern
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06. Februar 2009, 14:38 Uhr
Auch in anderen sozialistischen Ländern war die Todesstrafe gängige Praxis. Hingerichtet wurden bis 1990 "Staatsfeinde" und Schwerstverbrecher.
Geschätzte 104 Todesurteile hat der rumänische Machthaber Nicolae Ceausescu in seiner Amtszeit bestätigt. Überwiegend waren sie wegen vielfachen Mordes und des "schwerwiegenden Diebstahls von Staatseigentum" gefällt worden. Das letzte Todesurteil betraf ihn dann selbst. Am 25. Dezember 1989 wurden er und seine Frau Elena standrechtlich erschossen. Danach wurde die Todesstrafe in Rumänien aus der Verfassung gestrichen.
Die Todesstrafe - gängige Praxis im Ostblock
Derart drastisch wie Nicolae Ceausescu musste keiner der Machthaber aus den ehemaligen sozialistischen Staaten die Praxis der Todesstrafe am eigenen Leib erfahren. Gängige Praxis war sie gleichwohl in allen Staaten des so genannten Ostblocks gewesen. Josef Stalin hatte sie in der Sowjetunion 1947 zwar mit großem propagandistischem Aufwand abgeschafft, 1950, im beginnenden Kalten Krieg, aber klammheimlich wieder eingeführt.
Schauprozesse und Sondertribunale
Besonders exzessiv wurde die Todesstrafe in allen Ländern des sowjetischen Herrschaftsbereiches in den 1950er-Jahren angewendet. In diesen Jahren gab es Dutzende Schauprozesse und Sondertribunale mit Todesstrafe gegen "Agenten", "Staatsfeinde", "Trotzkisten" und "Diversanten". Einen Höhepunkt erreichte die Hinrichtungswelle nach dem niedergeschlagenen Ungarn-Aufstand 1956. Allein in Ungarn wurden neben Ministerpräsident Imre Nagy über 300 Aufständische erschossen und in Rumänien, Bulgarien und der CSSR wurden Sympathisanten hingerichtet. 1968, nach dem "Prager Frühling", gab es mehr als 50 Erschießungen in der CSSR.
Todesurteile gegen Schwerstverbrecher
In den 1970er- und 1980er-Jahren wurden Todesurteile in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle gegen Schwerstverbrecher oder – wie in Rumänien – gegen Diebe ausgesprochen, die in großem Umfang Staatseigentum" gestohlen hatten. Die Urteile waren in jedem Falle politisch abgesegnet. Die Exekutionen fanden in der Regel unter großer Geheimhaltung statt und wurden nur selten publik.
Abschaffung der Todesstrafe
Abgeschafft wurde die Todesstrafe zuerst 1987 in der DDR. In den anderen sozialistischen Ländern wurde sie in den Jahren 1989 beziehungsweise 1990, nach dem Zusammenbruch des Sozialismus, aus der Verfassung gestrichen. Einzig in Polen wurde sie erst viele Jahre später, 1997, abgeschafft.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch im TV: MDR Zeitreise - Geschichtsmagazin mit Mirko Drotschmann | 11.07.2017 | 21:15 Uhr