Parteizusammenschluss Wahlbündnisse zur Volkskammerwahl vom 18. März 1990
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10. März 2018, 10:53 Uhr
Für die Volkskammerwahl am 18.3.1990 gab es keine Sperrklausel. Um im Wahlkampf effektiver arbeiten zu können und gemeinsame Interessen und Ziele zu bündeln, wurden diverse Wahlbündnisse geschlossen.
Allianz für Deutschland
Am 5. Februar 1990 wurde dieses Wahlbündnis aus CDU-Ost, Demokratischem Aufbruch und der Deutschen Sozialen Union (DSU) unter maßgeblichem Einfluss der westdeutschen Union gegründet. Zentrale Ziele waren die schnelle Einheit Deutschlands und die Wiederherstellung der alten Länder der DDR, wie sie bis 1952 bestanden hatten. Die Allianz für Deutschland erzielte bei der Volkskammerwahl 48,15 Prozent der Stimmen (CDU 40,9 Prozent; DSU 6,3 Prozent; DA 0,9 Prozent) und 192 Mandate. Das Bündnis wurde mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 wieder aufgelöst.
Aktionsbündnis Vereinigte Linke (AVL)
Die am 2. Oktober 1989 gegründete "Vereinigte Linke" (VL) aus kritischen Mitgliedern der SED, christlichen Sozialisten und Autonomen schloss sich zur Volkskammerwahl mit der neuen marxistischen Partei "Die Nelken" zusammen. Für insgesamt 0,18 Prozent der Stimmen erhielt das AVL ein Mandat in der Volkskammer.
Bund Freier Demokraten
Am 12. Februar 1990 wurde dieses Wahlbündnis als Zusammenschluss der ehemaligen Blockpartei "Liberaldemokratische Partei Deutschlands" (LDPD) mit der "Deutschen Forumpartei" (DFP) und der F.D.P. der DDR gegründet. Im Unterschied zur "Allianz für Deutschland" trat der Zusammenschluss der Liberalen mit einer gemeinsamen Liste an. Das Bündnis erreichte 5,3 Prozent der Stimmen und 21 Sitze in der Volkskammer.
Bündnis 90
Am 7. Februar 1990 hatten das "Neue Forum", "Demokratie Jetzt" und die "Initiative für Frieden und Menschenrechte" (IFM) eine sogenannte Listenverbindung zur Volkskammerwahl am 18.3.1990 beschlossen. Diese erzielte 2.9 Prozent der Stimmen und erhielt zwölf Mandate.
Wahlbündnis "Grüne Partei" und "Unabhängiger Frauenverband" (UFV)
Dieser Zusammenschluss erzielte bei der Volkskammerwahl 2,0 Prozent der Stimmen. Wegen der fehlenden Fünf-Prozent-Klausel gab es dafür acht Mandate, die alle auf Vertreter der "Grünen Partei" entfielen, weshalb das Bündnis mit dem UFV zerbrach. In der Volkskammer bildeten die Abgeordneten dann eine gemeinsame Fraktion mit Bündnis 90 (Grüne/Bündnis 90).