Infos in Leichter Sprache Was Frauen vor dem Schwangerschafts-Abbruch machen müssen
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07. April 2022, 14:27 Uhr
Manchmal wollen Frauen einen Schwangerschafts-Abbruch machen:
• Weil sie vergewaltigt wurden.
Und weil sie dabei schwanger geworden sind.
• Oder weil die Schwangerschaft oder die Geburt
gefährlich für ihre Gesundheit sein kann.
Manche Frauen wollen aber auch kein Baby bekommen:
• Weil sie vielleicht denken:
Sie schaffen die Arbeit mit einem Baby nicht.
• Weil sie keinen Partner haben.
• Oder weil sie gerade eine Berufs-Ausbildung machen.
Diese Frauen können auch einen Schwangerschafts-Abbruch machen.
Das heißt dann in schwerer Sprache:
Die Frauen machen einen Schwangerschafts-Abbruch
auf eigenen Wunsch.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Diese Regeln werden hier erklärt.
Die Frauen müssen zu einer Schwangerschafts-Konflikt-Beratung gehen
Wenn die Frauen den Schwangerschafts-Abbruch
auf eigenen Wunsch machen wollen:
Dann müssen sie vorher zu einer besonderen Beratung gehen.
Die Beratung heißt in schwerer Sprache:
Schwangerschafts-Konflikt-Beratung.
Die Abkürzung dafür ist: SKB.
Nur ganz bestimmte Beratungs-Stellen bieten eine SKB an.
So können die Frauen eine Beratungs-Stelle finden:
• Sie können ihren Haus-Arzt fragen.
• Sie können ihren Frauen-Arzt fragen.
• Oder sie können auf verschiedenen Internet-Seiten suchen.
Auf diesen Internet-Seiten sind viele Beratungs-Stellen auf-geschrieben:
• Liste mit Beratungs-Stellen im Bundes-Land Sachsen
• Liste mit Beratungs-Stellen in Sachsen-Anhalt
• Liste mit Beratungs-Stellen in Thüringen
• BZgA: Familienplanung
Achtung: Die Internet-Seiten sind leider nicht in Leichter Sprache.
Die Schwangerschafts-Konflikt-Beratung
Die SKB kostet kein Geld.
Die Frauen bekommen dort viele Informationen:
• Zur Schwangerschaft
• und zum Schwangerschafts-Abbruch.
Die Frauen müssen bei der SKB nicht Ihren Namen sagen:
Wenn sie das nicht wollen.
Und die Mitarbeiterinnen von der Beratungs-Stelle
dürfen nicht weiter-erzählen:
Über welche Sachen sie bei der SKB gesprochen haben.
Nach der SKB bekommen die Frauen eine besondere Bescheinigung.
Darin ist auf-geschrieben:
Dass die Frauen bei der SKB waren.
Vielleicht müssen die Frauen aber nochmal zur SKB gehen:
Damit sie die Bescheinigung bekommen.
Aber die Beratungs-Stelle muss den Frauen die Bescheinigung geben.
Das muss die Beratungs-Stelle so schnell wie möglich machen:
Damit die Frauen noch genug Zeit für einen Schwangerschafts-Abbruch haben.
Wie die Frauen einen Frauen-Arzt
für den Schwangerschafts-Abbruch finden
Wenn die Frauen die Bescheinigung von der SKB haben,
dann können sie entscheiden:
• Ob sie den Schwangerschafts-Abbruch wirklich machen wollen.
• Oder ob sie keinen Schwangerschafts-Abbruch machen wollen.
Nur manche Frauen-Ärzte bieten Schwangerschafts-Abbrüche an.
Das können auch Frauen-Ärzte in Kranken-Häusern sein.
Wenn die Frauen den Schwangerschafts-Abbruch machen wollen:
Dann müssen sie dafür einen Frauen-Arzt finden.
Dafür gibt es diese Möglichkeiten:
• Sie können bei der SKB fragen.
• Sie können ihren Haus-Arzt fragen.
• Sie können ihren Frauen-Arzt fragen.
• Oder sie können auf verschiedenen Internet-Seiten suchen.
Auf diesen Internet-Seiten können die Frauen
einen Frauen-Arzt für den Schwangerschafts-Abbruch finden:
• Suche bei der Bundes-Ärzte-Kammer
• Suche bei der BZgA
Achtung: Die Internet-Seiten sind leider nicht in Leichter Sprache.
Wer das Geld für den Schwangerschafts-Abbruch bezahlt
Der Schwangerschafts-Abbruch kostet Geld.
Die Frauen können bei ihrer Kranken-Kasse fragen:
Ob sie das Geld bezahlt.
Dafür müssen sie einen Antrag an die Kranken-Kasse schreiben.