Beratung Gynäkologe
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Infos in Leichter Sprache Was Frauen vor dem Schwangerschafts-Abbruch machen müssen

07. April 2022, 14:27 Uhr

Manchmal wollen Frauen einen Schwangerschafts-Abbruch machen:
    • Weil sie vergewaltigt wurden.
      Und weil sie dabei schwanger geworden sind.
    • Oder weil die Schwangerschaft oder die Geburt
      gefährlich für ihre Gesundheit sein kann.

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MDR FERNSEHEN Mi 06.04.2022 15:27Uhr 04:51 min

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Manche Frauen wollen aber auch kein Baby bekommen:
    • Weil sie vielleicht denken:
      Sie schaffen die Arbeit mit einem Baby nicht.
    • Weil sie keinen Partner haben.
    • Oder weil sie gerade eine Berufs-Ausbildung machen.
Diese Frauen können auch einen Schwangerschafts-Abbruch machen.
Das heißt dann in schwerer Sprache:
Die Frauen machen einen Schwangerschafts-Abbruch
auf eigenen Wunsch.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Diese Regeln werden hier erklärt.

Die Frauen müssen zu einer Schwangerschafts-Konflikt-Beratung gehen

Wenn die Frauen den Schwangerschafts-Abbruch
auf eigenen Wunsch machen wollen:
Dann müssen sie vorher zu einer besonderen Beratung gehen.
Die Beratung heißt in schwerer Sprache:
Schwangerschafts-Konflikt-Beratung.
Die Abkürzung dafür ist: SKB.

Nur ganz bestimmte Beratungs-Stellen bieten eine SKB an.
So können die Frauen eine Beratungs-Stelle finden:
    • Sie können ihren Haus-Arzt fragen.
    • Sie können ihren Frauen-Arzt fragen.
    • Oder sie können auf verschiedenen Internet-Seiten suchen.

Auf diesen Internet-Seiten sind viele Beratungs-Stellen auf-geschrieben:
    • Liste mit Beratungs-Stellen im Bundes-Land Sachsen
    • Liste mit Beratungs-Stellen in Sachsen-Anhalt
    • Liste mit Beratungs-Stellen in Thüringen
    • BZgA: Familienplanung
Achtung: Die Internet-Seiten sind leider nicht in Leichter Sprache.

Die Schwangerschafts-Konflikt-Beratung

Die SKB kostet kein Geld.
Die Frauen bekommen dort viele Informationen:
    • Zur Schwangerschaft
    • und zum Schwangerschafts-Abbruch.

Die Frauen müssen bei der SKB nicht Ihren Namen sagen:
Wenn sie das nicht wollen.
Und die Mitarbeiterinnen von der Beratungs-Stelle
dürfen nicht weiter-erzählen:
Über welche Sachen sie bei der SKB gesprochen haben.

Nach der SKB bekommen die Frauen eine besondere Bescheinigung.
Darin ist auf-geschrieben:
Dass die Frauen bei der SKB waren.
Vielleicht müssen die Frauen aber nochmal zur SKB gehen:
Damit sie die Bescheinigung bekommen.
Aber die Beratungs-Stelle muss den Frauen die Bescheinigung geben.
Das muss die Beratungs-Stelle so schnell wie möglich machen:
Damit die Frauen noch genug Zeit für einen Schwangerschafts-Abbruch haben.

Wie die Frauen einen Frauen-Arzt
für den Schwangerschafts-Abbruch finden

Wenn die Frauen die Bescheinigung von der SKB haben,
dann können sie entscheiden:
    • Ob sie den Schwangerschafts-Abbruch wirklich machen wollen.
    • Oder ob sie keinen Schwangerschafts-Abbruch machen wollen.

Nur manche Frauen-Ärzte bieten Schwangerschafts-Abbrüche an.
Das können auch Frauen-Ärzte in Kranken-Häusern sein.
Wenn die Frauen den Schwangerschafts-Abbruch machen wollen:
Dann müssen sie dafür einen Frauen-Arzt finden.
Dafür gibt es diese Möglichkeiten:
    • Sie können bei der SKB fragen.
    • Sie können ihren Haus-Arzt fragen.
    • Sie können ihren Frauen-Arzt fragen.
    • Oder sie können auf verschiedenen Internet-Seiten suchen.

Auf diesen Internet-Seiten können die Frauen
einen Frauen-Arzt für den Schwangerschafts-Abbruch finden:
    • Suche bei der Bundes-Ärzte-Kammer
    • Suche bei der BZgA
Achtung: Die Internet-Seiten sind leider nicht in Leichter Sprache.

Wer das Geld für den Schwangerschafts-Abbruch bezahlt

Der Schwangerschafts-Abbruch kostet Geld.
Die Frauen können bei ihrer Kranken-Kasse fragen:
Ob sie das Geld bezahlt.
Dafür müssen sie einen Antrag an die Kranken-Kasse schreiben.