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Wenn jemand pflegebedürftig wird, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten. Den Rest müssen die Betroffenen selbst zahlen. Wo es Hilfe gibt, erklärt Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen.
MDR um 4 Mi 31.01.2024 17:00Uhr 12:16 min
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