Als die 90-jährige Ingeburg H aus Görlitz stirbt, attestiert die Hausärztin eine natürliche Todesursache. Ingeburg H. sei friedlich eingeschlafen, sagt sie der Enkelin. Doch der fallen ungewöhnliche Kontobewegungen auf, die sie der Polizei mitteilt. Eine Obduktion wird schließlich angeordnet und dabei kommt heraus, dass die alte Frau ermordet wurde.
Prof. Steffen Heide ist Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts in Dresden. Hier wurde der Leichnam der Görlitzerin untersucht. Es wurden Hautunterblutungen unter anderem an der Stirn, der Nase und der Innenseite der Lippen gefunden. Auf der Brust befand sich ein großes Hämatom, insgesamt zehn Rippen der alten Dame waren gebrochen. "Anhand dieser Befunde, die wir bei der äußeren Leichenschau festgestellt haben, ist es für mich nicht nachvollziehbar, in einem solchen Sterbefall einen natürlichen Tod zu bescheinigen," so der Rechtsmediziner Heide.
Doch genau dies passiert immer wieder. Experten schätzen, dass auf jedes Tötungsdelikt etwa ein weiteres kommt, welches aber als solches nicht erkannt wird. Schuld daran seien ungenaue ärztliche Leichenschauen.
Grundsätzlich darf in Deutschland jeder approbierte Mediziner eine Leichenschau durchführen. Oft sind es Notärzte und Notärztinnen, der Hausarzt oder ein Arzt, der gerade kassenärztlichen Bereitschaftsdienst hat. "Es gibt Ärzte, die das sehr engagiert machen und sehr sorgfältig", sagt Prof. Heide. "Aber es gibt eben auch Ärzte, die nur wenig Erfahrung haben und hier auch ein entsprechendes Engagement vermissen lassen."
Denn der Leichnam muss komplett entkleidet und gründlich begutachtet werden. Falls eine ungeklärte oder nichtnatürliche Todesart vermutet wird, ermittelt die Polizei. Das muss mit Angehörigen kommuniziert werden und macht Arbeit.
Die Gesellschaft für Rechtsmedizin fordert, dass die Aus- und Fortbildung der Ärzte wesentlich verbessert wird. Eine Möglichkeit ist die virtuelle Leichenschau, bei der Studierende Erfahrungen sammeln können. Wie funktioniert das und braucht es nicht doch viel praktische Erfahrungen beim Umgang mit dem Tod?
Reporterin Nadja Malak geht Todesfällen nach, bei denen ein Mord fast unentdeckt geblieben wäre. Es kommen Hinterbliebene, Ärzte und Rechtsmediziner zu Wort, die das Problem beschreiben und nach Lösungsansätzen suchen.
Prof. Steffen Heide ist Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts in Dresden. Hier wurde der Leichnam der Görlitzerin untersucht. Es wurden Hautunterblutungen unter anderem an der Stirn, der Nase und der Innenseite der Lippen gefunden. Auf der Brust befand sich ein großes Hämatom, insgesamt zehn Rippen der alten Dame waren gebrochen. "Anhand dieser Befunde, die wir bei der äußeren Leichenschau festgestellt haben, ist es für mich nicht nachvollziehbar, in einem solchen Sterbefall einen natürlichen Tod zu bescheinigen," so der Rechtsmediziner Heide.
Doch genau dies passiert immer wieder. Experten schätzen, dass auf jedes Tötungsdelikt etwa ein weiteres kommt, welches aber als solches nicht erkannt wird. Schuld daran seien ungenaue ärztliche Leichenschauen.
Grundsätzlich darf in Deutschland jeder approbierte Mediziner eine Leichenschau durchführen. Oft sind es Notärzte und Notärztinnen, der Hausarzt oder ein Arzt, der gerade kassenärztlichen Bereitschaftsdienst hat. "Es gibt Ärzte, die das sehr engagiert machen und sehr sorgfältig", sagt Prof. Heide. "Aber es gibt eben auch Ärzte, die nur wenig Erfahrung haben und hier auch ein entsprechendes Engagement vermissen lassen."
Denn der Leichnam muss komplett entkleidet und gründlich begutachtet werden. Falls eine ungeklärte oder nichtnatürliche Todesart vermutet wird, ermittelt die Polizei. Das muss mit Angehörigen kommuniziert werden und macht Arbeit.
Die Gesellschaft für Rechtsmedizin fordert, dass die Aus- und Fortbildung der Ärzte wesentlich verbessert wird. Eine Möglichkeit ist die virtuelle Leichenschau, bei der Studierende Erfahrungen sammeln können. Wie funktioniert das und braucht es nicht doch viel praktische Erfahrungen beim Umgang mit dem Tod?
Reporterin Nadja Malak geht Todesfällen nach, bei denen ein Mord fast unentdeckt geblieben wäre. Es kommen Hinterbliebene, Ärzte und Rechtsmediziner zu Wort, die das Problem beschreiben und nach Lösungsansätzen suchen.
Anschrift
-
MDR-Fernsehen
Redaktion Politische Magazine & Reportagen
04360 Leipzig
Tel.: 0341 300-9696
Fax: 0341 300-8445