Teilnahmebedingungen für den JUMP Junior Cup bei Sport im Osten
Veranstalter:
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Anstalt des öffentlichen Rechts,
Kantstraße 71-73, D-04275 Leipzig
1. Veranstaltungsformat
Der „Jump Junior Cup“ ist ein sportlicher Wettstreit von drei Schulklassen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
der im Rahmen einer LIVE-Sondersendung von „Sport im Osten“ im Fernsehen übertragen wird. Die Veranstaltung findet am
Donnerstag, 29. Mai 2025, von 13:30 bis ca. 18:30 Uhr auf dem Gelände der Messe Leipzig im Rahmen des Deutschen
Turnfestes statt. LIVE-Produktion der Sendung von 16.00 - 18.00 h.
2. Teilnahmeberechtigung
Bewerben können sich ausschließlich Schulen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen, vertreten durch den Direktor
bzw. die Direktorin oder die Klassenleitungen. Teilnehmen dürfen 24köpfige Schulteams der Jahrgangsstufen 3 und/oder
4. Pro Schule können 21 Kinder, davon mindestens 7 Mädchen und 3 Erwachsene aus Lehrer- oder Elternschaft aktiv an den
Wettkämpfen teilnehmen. Austauschspieler und Spielerinnen dürfen mitgebracht werden. Das gesamte Team (inkl.
Betreuung) darf maximal 40 Personen umfassen.
3. Betreuung und Aufsicht
Die Verantwortung für die Betreuung und Aufsicht der Kinder während der gesamten Veranstaltung obliegt ausschließlich
der Schule. Die Aufsichts- und Fürsorgepflicht bleibt bei den jeweiligen Klassenleitungen, die durch Trainingsleiter
des Turnfestes Leipzig unterstützend begleitet werden können. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf Dritte erfolgt
nicht. Die Teilnahme gilt als schulische Veranstaltung.
4. Anreise & Zuschauer
Der MDR organisiert und finanziert den Bustransfer für die teilnehmenden Schulteams und Begleitpersonen vom Heimatort
nach Leipzig und zurück. Pro teilnehmenden Schulteam stehen 40 Sitzplätze im Bus zur Verfügung. Die Abholung des
Schulteams erfolgt direkt an der Schule und zeitlich so, dass die Leipziger Messe bis 13.30 h erreicht werden kann.
Abreise in Leipzig erfolgt ca. 19.00 h.
Zusätzlich können bis zu 50 Zuschauer und Zuschauerinnen pro Klasse die
Veranstaltung vor Ort mitverfolgen, ohne selbst daran teilzunehmen. Die Zuschauer bzw. Zuschauerinnen müssen ihre
Anreise individuell und auf eigene Kosten organisieren.
5. Versicherung
Die teilnehmende Schule erkennt die Teilnahme am „Jump Junior Cup“ als schulische Veranstaltung an. Damit unterliegen
die teilnehmenden Kinder und Begleitpersonen dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung des
jeweiligen Schulträgers bzw. der zuständigen Berufsgenossenschaft, beginnend mit der Abfahrt von der Schule und endend
mit der Rückkehr. Ein Versicherungsschutz durch den MDR für die teilnehmenden Kinder und Begleitpersonen besteht
nicht.
6. Anmeldung und Auswahlverfahren
Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite von Sport im Osten und muss einen kurzen Motivationstext enthalten.
Anmeldungen sind bis spätestens 09.05.2025 möglich. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen verbindlich
anerkannt. Sollten sich mehr Klassen bewerben als Startplätze verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der teilnehmenden
Klassen durch eine Jury aus MDR-Sportjournalisten und Sportjournalistinnen und Vertretern bzw. Vertreterinnen der
Landessportbünde. Die Anmeldung begründet keinen Anspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
7. Einwilligung und Datenschutz
Nach verbindlicher Zusage erhält die Schule eine Einladung und eine Einwilligungserklärung für jedes Kind, die von
beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis
erforderlich. Ohne vorliegende, korrekt unterzeichnete Einwilligung ist eine Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung
nicht möglich. Mit der Einwilligung stimmen die Erziehungsberechtigten zu, dass ihr Kind an der Veranstaltung
teilnehmen und gefilmt werden darf. Die erhobenen personen- bzw. geschäftsbezogenen Daten werden ausschließlich zum
Zwecke der Durchführung der Veranstaltung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
Weitere
Datenschutzinformationen finden Sie unter:
www.mdr.de/service/datenschutz
8. Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
Eine Ausstrahlung der Sendung im Fernsehen ist nicht garantiert und liegt im Ermessen des MDR. Der MDR behält sich
vor, rechtswidrige oder unzulässige Äußerungen zu unterbinden. Der MDR kann über die Veranstaltung im Rahmen von TV-,
Online- und Printangeboten berichten (z. B. auf mdrjump.de, mdr.de oder in der „Sport im Osten“ -App).
9. Haftungsausschluss
Der MDR haftet nicht für falsche Angaben, die durch Teilnehmende oder Dritte im Zusammenhang mit der Aktion verbreitet
werden.
10. Änderungen und Rechtsweg
Der MDR behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen aus begründetem Anlass zu ändern oder auch die Aktion
vorzeitig zu beenden.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung
unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.