Fußball | Regionalliga FC Rot-Weiß Erfurt gewinnt Rechtstreit gegen Förderverein
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08. Dezember 2023, 10:40 Uhr
Der Streit zwischen dem FC Rot-Weiß Erfurt und dem Förderverein "Fußballherz FC Rot-Weiß Erfurt" ist geklärt. Das Landgericht hat zugunsten von RWE entschieden und dem Förderverein untersagt, den Namen "FC Rot-Weiß Erfurt" zu verwenden.
Nach langem Rechtsstreit ist jetzt das Urteil gefällt worden. So hat das Landgericht Erfurt der Klage des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. gegen den Förderverein Fußballherz FC Rot-Weiß Erfurt e.V. vollumfänglich stattgegeben. Das gab der Vorstand des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. am Freitag (8. Dezember) in einer Pressemitteilung bekannt. Andreas Georgi, Anwalt des Fördervereins, erklärte "Sport im Osten": "Sobald wir das Urteil vorliegen haben, werden wir es in Ruhe bewerten und dann entscheiden, ob wir in Berufung gehen oder nicht. Ich würde es für sinnvoll halten, wenn sich alle Parteien an einen Tisch setzen und den Konflikt außergerichtlich klären."
Förderverein drohen Strafen
Das bedeutet, dass es dem Förderverein ab dem 15. Februar 2024 untersagt ist, den Namensbestandteil "FC Rot-Weiß Erfurt" zu verwenden. Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungspflicht hat das Landgericht Erfurt ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angeordnet, ersatzweise könnte eine Ordnungshaft des Vorstandes von bis zu sechs Monaten erfolgen.
Vermutung: Gelder wohl auch für andere Projekte
Hintergrund des Rechtsstreits waren diverse Spendenaufrufe des Fördervereins seit 2020 unter Nutzung des Namens FC Rot-Weiß Erfurt, die der FC Rot-Weiß Erfurt e.V. allerdings nur zu einem geringen Bruchteil als Sach- oder Geldleistungen erhalten hat. Selbst nach einer zwischen beiden Vereinen einvernehmlich ausgehandelten schriftlichen Vereinbarung kam es nicht zur Auszahlung stufenweiser zugesagter Unterstützungsleistungen.
Konkret: Der RWE-Vorstand vermutete, dass der Förderverein nicht ausschließlich den Klub unterstützte und die mit dem Vereinsnamen eingenommenen Spenden auch für andere Projekte einsetzte.
Spenden kommen ausschließlich der Nachwuchsarbeit des Vereins zugute
Durch die gerichtliche Untersagung der Nutzung des Namens FC Rot-Weiß Erfurt ist zukünftig eine "Zuordnungsverwirrung" für die Spender ausgeschlossen. Wer zugunsten des FC Rot-Weiß Erfurt spendet, kann durch dieses Urteil sicher sein, dass ausschließlich die Nachwuchsarbeit des Vereins unterstützt wird, heißt es in einer Mitteilung von RWE. "Das Urteil des Landgericht Erfurt enthält keine Entscheidung darüber, ob der Förderverein die mit dem Namen FC Rot-Weiß Erfurt eingeworbenen Spenden und Gelder auch für andere Zwecke als der Unterstützung unseres Vereins einsetzen darf." Die Rechenschaftspflicht des Fördervereins über die Verwendung der Spenden und Gelder bestehe nicht gegenüber dem FC Rot-Weiß Erfurt e.V., sondern ausschließlich gegenüber den einzelnen Spendern.
red/pm
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Thüringen | 08. Dezember 2023 | 19:00 Uhr
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