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Das Oberlandesgericht München hat den Rechtsstreit der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband erneut vertagt.

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Eisschnelllauf | Prozess Weiter kein Urteil im Pechstein-Prozess

24. Oktober 2024, 15:50 Uhr

Das Oberlandesgericht München hat den Rechtsstreit der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband erneut vertagt.

Der jahrelange Streit zwischen Claudia Pechstein und dem Eislauf-Weltverband ISU geht auch nach der mit Spannung erwarteten Sitzung vor dem Oberlandesgericht in München weiter. Nach einer mehrstündigen Verhandlung am Donnerstag vertagte das Gericht das Verfahren, in dem es um Schadensersatz und Schmerzensgeld in Millionenhöhe geht, in den Februar. Ein Urteil ist aber auch dann noch nicht zu erwarten.

Beide Parteien konnten sich nicht auf einen Vergleich einigen. Die ISU blieb bei ihrer Darstellung, der Rückschluss auf Doping anhand der auffälligen Blutwerte sei zulässig gewesen. Pechsteins Anwälte hielten dagegen, boten aber an, eine geringere Summe als Ausgleich für den Schaden zu akzeptieren, sollte die ISU zugeben, "dass das, was damals passiert ist, nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hatte".

Claudia Pechstein sitzt vor Prozessbeginn auf ihrem Platz im Gerichtssaal. Im Verfahren vor dem Oberlandesgericht verlangt Olympiasiegerin Pechstein vom Eislauf-Weltverband Isu Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen einer, aus ihrer Sicht, unrechtmäßigen Dopingsperre.
Claudia Pechstein sitzt vor Prozessbeginn auf ihrem Platz im Gerichtssaal. Bildrechte: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

Pechstein kämpft seit 2009 vor den Gerichten

Die 52 Jahre alte Berlinerin hat den Weltverband ISU wegen einer nach ihrer Meinung zu Unrecht verhängten Doping-Sperre auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Dabei ging es um eine Summe von rund acht Millionen Euro.

Pechstein befindet sich seit 2009 in einem juristischen Marathon durch Sport- und Zivilgerichte, um ihren sportlichen Ruf wieder herzustellen. Die Fortsetzung des bereits 2015 am Oberlandesgericht begonnenen Prozesses hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juni 2022 möglich gemacht.

Vererbte Blutanomalie bei Pechstein

Ausgangspunkt des jahrelangen Rechtsstreits ist eine von der ISU verhängte Zweijahressperre wegen Blutdopings auf der Grundlage unzulässig hoher Retikulozyten-Werte. Die Probe war bei der Mehrkampf-WM im März 2009 genommen worden.

Pechstein hat Doping stets bestritten und die erhöhten Werte mit einer "angeborene Blutkrankheit" erklärt. Tatsächlich wird bei Pechstein eine vererbte Blutanomalie festgestellt. Auch nach Ablauf ihrer Sperre bleiben die Retikulozyten-Werte höher als erlaubt, Sanktionen erfolgen jedoch nicht mehr.

Claudia Pechstein steht als Zuschauerin in der Halle.  Aufnahmedatum 09.03.2024  Bildnachweis picture alliance/dpa | Peter Kneffel
Claudia Pechstein steht als Zuschauerin in einer Halle. Bildrechte: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

Nachdem der internationalen Sportgerichtshof CAS die Sperre des Weltverbandes im November 2009 bestätigt hatte, startet Pechstein ihren Prozess-Marathon unter anderem wurde der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen.

Weitere Erfolge nach der Sperre

Pechstein nahm nach Ablauf der Sperre wieder an internationalen Wettbewerben teil und holte in der Folge sechsmal WM-Bronze und einmal -Silber sowie einmal EM-Silber. 2014 in Sotschi, 2018 in Pyeongchang und 2022 in Peking startet sie bei Olympischen Winterspielen.

Mit insgesamt acht Olympia-Teilnahmen stellt sie einen Rekord auf. In Peking ist sie gemeinsam mit Bob-Ass Francesco Friedrich Fahnenträgerin der deutschen Mannschaft bei der Eröffnungsfeier. 2023 gewinnt sie ihren insgesamt 43. deutschen Meistertitel.


dpa/sid/SpiO

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 24. Oktober 2024 | 17:45 Uhr

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