23. März 2009 UN-Behindertenrechtskonvention gilt in Deutschland
Hauptinhalt
08. November 2023, 17:57 Uhr
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Achtung gleicher Rechte von Menschen mit Behinderungen Verpflichtung geworden. Mehr als 177 Staaten haben das Abkommen ratifiziert – über 90 Prozent der UN-Mitgliedsstaaten.
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird am 13. Dezember 2006 von der UNO verabschiedet, am 3. Mai 2008 tritt es in Kraft. Seit 2009 gilt es auch in Deutschland, um Gleichheit in Fragen der Bildung oder Arbeit zu erreichen. Denn:
"Diese Grundrechte werden Menschen mit Behinderungen regelmäßig versagt: Das Recht, eine gute Bildung zu erhalten, sich frei und ungehindert von einem Ort zum anderen zu bewegen, ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu führen, Arbeit zu finden, auch wenn sie hochqualifiziert sind, Zugang zu Informationen zu haben, eine angemessene Gesundheitsversorgung zu erhalten, ihre politischen Rechte wie z. B. ihr Wahlrecht auszuüben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen."
So heißt es in der deutschen Übersetzung des Handbuches der Vereinten Nationen. Allerdings wird die deutsche Fassung von Fach- und Behindertenverbänden scharf kritisiert, da darin wichtige Begriffe fehlerhaft übersetzt seien, so etwa der Begriff "inclusive" als "integrativ".
Bereits 1994 fand in Salamanca die UNESCO-Konferenz zum Thema "Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität" statt. Die Konferenz nannte Inklusion als wichtigstes Ziel der internationalen Bildungspolitik und schuf so den ersten internationalen Rahmen für die Umsetzung der Inklusion.