15. November 1994 Änderung des Artikels 3 im Grundgesetz
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08. November 2023, 17:56 Uhr
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", heißt es seit 1994 im Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Der Ergänzung waren viele Diskussionen, Aktionstage und Unterschriftensammlungen vorausgegangen.
"Die Signalwirkung, die von der Ergänzung ausging, kann nicht hoch genug bewertet werden", sagt Verena Bentele, die ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung und heutige Präsidentin des Sozialverbands VdK.
Die Änderung des Artikels 3 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland war der erste Erfolg der Behindertenrechtsbewegung. Darauf bauen unter anderem die Gleichstellungsgesetze auf.
Noch wichtiger aber ist es, diesen Satz mit Leben zu füllen: die Gesellschaft so zu gestalten, dass jeder seinen Platz darin findet.