KZ-Gedenkstätten Buchenwald: Stiftungsrat soll Mitglieder künftig ausschließen können
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17. Oktober 2023, 19:03 Uhr
Rot-Rot-Grün in Thüringen will das Gesetz für die Gedenkstättenstiftung Buchenwald und Mittelbau-Dora ändern. Unter anderem soll der Stiftungsrat Mitglieder künftig ausschließen können, die er für ungeeignet hält.
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Der Stiftungsrat der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora soll designierte Mitglieder künftig rechtssicher ausschließen können. Das sieht eine Gesetzesänderung vor, über den die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen am Dienstag beraten hat. Kulturstaatssekretärin Tina Beer sagte, es gehe um eine konkrete rechtliche Handhabe für den Stiftungsrat. Er müsse selbst klarstellen können, dass mit einem entsandten Vertreter nicht zusammengearbeitet werden könne.
Der Gesetzentwurf sieht laut Beer vor, dass sich Mitglieder des Stiftungsrates zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und "sich entschieden gegen Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abgrenzen" müssen. Beer räumte ein, dass es keine handfesten Kriterien gebe, anhand derer die persönliche Eignung festgemacht werden könnten.
Sinti und Roma sollen Vertreter stellen
Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass der Zentralrat der Sinti und Roma künftig einen Vertreter in den Stiftungsrat entsendet. Sinti und Roma waren die zweitgrößte Opfergruppe im Holocaust. Außerdem
Dem Stiftungsrat gehören momentan der Oberbürgermeister der Stadt Weimar an, der Landrat des Landkreises Nordhausen, die Staatsministerin für Kultur und Medien in der Bundesregierung, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und die Thüringer Finanzministerin und Thüringens Kulturminister, der derzeit auch der Vorsitzende des Stiftungsrates ist.
Landtag muss Gesetz verabschieden
Die Gesetzesänderung muss vom Landtag verabschiedet werden. Linke, SPD und Grüne, die in Thüringen eine Minderheitsregierung bilden, wären dort noch auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.
Neues Museum in Weimar geplant
Die Pläne für die Modernisierung des Gesetzes sehen auch vor, dass das Museum für Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, das in Weimar entsteht, in den Stiftungszweck aufgenommen wird. Das Museum solle 2024 eröffnet werden, sagte Beer.
Außerdem soll im Gesetz verankert werden, dass die Stiftung kleinere Einrichtungen beraten kann. Beer sagte, dies werde bereits gelebt, nun soll es aber auch im Stiftungszweck aufgenommen werden. Der Stiftungszweck soll demnach auch nachgeschärft und die kritisch-wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus festgeschrieben werden. Hintergrund ist hier auch, dass es immer weniger Zeitzeugen gibt.
MDR (jn)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜINGEN JOURNAL | 17. Oktober 2023 | 19:00 Uhr
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