Tierschutz Sächsischer Tierschutzverband fordert Kastrationspflicht von Katzen
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23. Oktober 2023, 05:30 Uhr
Damit es nicht zu viele werden: Tierschützer- und schützerinnen wollen mit der Kastration freilaufender Hauskatzen verhindern, dass sie sich in Sachsen unkontrolliert vermehren und zu einer Plage werden. Einige sächsische Städte haben damit schon gute Erfahrungen gemacht.
Der Landestierschutzverband fürchtet, dass sich Katzen in Sachsen zu stark vermehren und hat nun eine Pflicht für private Haushalte gefordert, ihre Katzen mit einem Chip zu kennzeichnen und zu kastrieren. Zumindest sogenannte Freigänger, also Tiere die regelmäßig draußen Auslauf haben, sollten "konsequent kastriert" werden, sagte der zweite Vorsitzende des Verbandes, Michael Sperlich, bei einer Umfrage. Zudem sollten nach Ansicht der Tierschützer die Halterdaten erfasst werden.
Tierschutz und Kastration: Wie passt das zusammen?
Dem Tierschutzverband zufolge soll die Kastration verhindern, dass sich diese Katzen mit ihren freilebenden Artgenossen fortpflanzen und deren Zahl noch weiter steigt. Den Streunern, deren Anzahl in Sachsen niemand kennt, sollen so Krankheiten und Verelendung erspart bleiben. Sperlich fordert eine bundesweit einheitliche Katzenschutzverordnung. Die bisherigen Vorschriften des Bundestierschutzgesetzes hätten sich nicht bewährt, hieß es. Demnach darf der unkontrollierte Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen nur dann verboten oder beschränkt werden, wenn andere Vorkehrungen in bestimmten, besonders von Katzen bevölkerten Gebieten nicht greifen.
Sozialministerium sieht keinen Handlungsbedarf
Laut Sozialministerium sind bisher jedoch keine Gebiete gemeldet worden, in denen freilebende Katzen wegen ihrer hohen Zahl mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden lebten. Deswegen werde auch keine Notwendigkeit gesehen, den Kommunen die Verantwortung für die Katzen zu übertragen. Zudem wird auf die staatliche Förderung von jährlich 400.000 Euro für Kastrationen und Chippen verwiesen.
Linke scheitert mit Entwurf für Katzenschutzgesetz im Landtag
Erst im Frühjahr waren die Linken im Landtag mit dem Entwurf für ein Katzenschutzgesetz gescheitert, das die Kommunen ermächtigen sollte, eigenständig über eine Pflicht für die Kennzeichnung und Kastration zu entscheiden. Anlass für den Vorstoß war eine Katzenplage bei Bannewitz. In vielen Ortsteilen habe die Anzahl von herrenlosen und verwilderten Katzen zugenommen, schrieb die Kommune. Die Tiere pflanzten sich unkontrolliert fort und müssten teilweise unter erbärmlichen Umständen leben. Dennoch wurden die Bemühungen der Gemeinde für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von der Rechtsaufsicht kassiert. Am kommenden Dienstag, 24. Oktober, ist ab 19 Uhr ein Infoabend in der Mensa der Grund- und Oberschule der Mensa Bannewitz geplant.
Unterschied Kastration und Sterilisation von Katze und Kater
- Eine Kastration von Katern ist ein operativer Routineeingriff. Die Keimdrüsen der Tiere, die Geschlechtshormone produzieren, werden dabei entfernt - bei einer Katze die Eierstöcke, bei einem Kater die Hoden. Danach sind die Tiere nicht mehr in der Lage, Nachwuchs zu zeugen.
- Nach einer Kastration verschwinden die hormonell bedingten Verhaltensweisen wie Rolligkeit und Markieren.
- Bei der Sterilisation werden Samen- bzw. Eileiter nur durchtrennt. Die Tiere können sich dann nicht mehr fortpflanzen, haben aber noch alle geschlechtstypischen Triebe und zeigen entsprechende Verhaltensweisen. Die Sterilisation wird äußerst selten angewandt.
Quelle: felmo - mobile Tierärzte
Erfahrungen mit gezielten Katzenkastrationen in Radeberg, Dresden, Leipzig und Chemnitz
Über die Polizeiverordnung wollte die Stadt Zwickau eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für "Freigänger"-Katzen durchsetzen. Auch dieser Stadtratsbeschluss wurde vom Landratsamt wieder zunichte gemacht. Die Städte Großenhain und Radeberg waren erfolgreicher. Von 2012 bis 2022 habe es eine solche Verordnung gegeben, hieß es in Radeberg. Die Zahl der freilaufenden Katzen sei dadurch nachhaltig minimiert worden. "Die Verelendung nicht versorgter Katzen wurde reduziert", sagte eine Sprecherin.
In Dresden wurden laut Stadt schon nach der Wiedervereinigung herrenlose Katzen eingefangen, kastriert und wieder ausgesetzt. Dazu wurden in den 1990er Jahren unter anderem ABM-Kräfte eingesetzt, die mehrere Tausend Tiere einfingen. Damit sei ein Großteil an der weiteren Vermehrung gehindert worden. Auch jetzt noch könnten Tierschutzvereine Kosten für Kastration für herrenlose Tiere über die Landesdirektion fördern lassen.
So viel kostet eine das Kastrieren einer Katze
- Laut der neuen Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) kostet die Kastration eines Katers zwischen 30 und 120 Euro.
- Für weibliche Samtpfoten bewegt sich der Preis zwischen 60 bis 170 Euro. Soll außerdem auch die Gebärmutter entfernt werden, kommen Kosten von etwa 90 bis 270 Euro dazu.
- Zu diesen Beträgen kommen unter Umständen weitere Kosten für Narkose, Nachbehandlungen und Schmerzmittel dazu.
Quelle: DA Direktversicherung
Von 2019 bis 2022 wurden nach Angaben von Chemnitz rund 550 herrenlose Katzen kastriert. Von 2019 bis 2021 seien dafür rund 57.100 Euro aufgewandt worden, um die Fortpflanzungsfähigkeit von herrenlosen Katzen zu unterbinden. Die Mittel kamen teilweise vom Land. Seit 2022 werde das Katzenkastrationsprogramm allein durch die Stadt finanziert. Die mutmaßlich herrenlosen Tiere seien von Privatpersonen und Mitarbeitenden von Tierschutzvereinen etwa mit Katzenfallen eingefangen worden.
Auch in Leipzig wurden seit den 1990er Jahren freilebende Katzen eingefangen, kastriert und wieder an der Fangstelle ausgesetzt. Zwischen 1991 und September 2020 seien 10.685 herrenlose Katzen kastriert worden, hieß es. Hinzu kamen 400 freilebende Katzen, die von zwei Tierschutzvereinen 2016 bis 2019 eingefangen worden seien. Das Kastrationsprogramm werde fortgeführt, hieß es. Allerdings ist die Zahl der Tiere laut Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren immer stärker zurückgegangen. 2020 waren es demnach noch 106 Katzen, 2021 nur noch 74 und 2022 nur 36 Katzen, die kastriert wurden.
MDR (kav),dpa