Silvester Wo Feuerwerk in Sachsen verboten ist
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30. Dezember 2022, 18:00 Uhr
Nach zwei Jahren Corona-Pause holen die Sachsen ihre Silvesterknaller raus. Flächendeckende Verbote gibt es keine, heißt es aus den Landratsämtern und Großstädten. Dennoch sollte der Platz fürs Feuerwerk mit gesundem Menschenverstand gewählt werden. Auch gibt es Ausnahmen – Orte, an denen zur Sicherheit besondere Vorschriften greifen.
- Zonen mit Böllerverbot gibt es in Moritzburg und Pirna.
- In Naturschutzgebieten, wie den Elbwiesen, sollten keine Raketen gezündet werden.
- Auch auf die Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen sollte man Rücksicht nehmen.
Kein Feuerwerk vor barocker Schlosskulisse: Die Gemeinde Moritzburg bei Dresden hat über Silvester eine Verbotszone vor dem Jagdschloss von August dem Starken und um das Landesgestüt eingerichtet. Zwischen Markt und Schlossparkplatz sowie am Gestüt entlang der Radeburger Straße dürfen keine Raketen, Schwärmer, Batterien, Knaller oder ähnliches Kleinfeuerwerk gezündet werden, heißt es in der Allgemeinverfügung.
Begründet wird das mit dem "erheblichen Gefahrenrisiko" für Personen, historische Gebäude und die Landespferdezucht. Ein Zuwiderhandeln könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In der Vergangenheit erließ Moritzburg ähnliche Verbote.
Böllerverbot auf Marktplatz in Pirna
Erstmals in diesem Jahr weist die Stadt Pirna aus Sicherheitsgründen ein Böllerverbot aus. Es gilt für den Marktplatz. Dort solle mit einer öffentlichen Silvesterfeier das Canaletto-Jahr verabschiedet werden, erklärt Stadtsprecher Thomas Gockel.
Ein großes Höhenfeuerwerk gebe es aber dennoch um Mitternacht zu sehen. "Es wird auf der Schönen Höhe auf Copitzer Seite gezündet und ist in professionellen Händen." Der örtliche Feuerwerker Thomas Kürbs kümmere sich um das Schauspiel.
Rücksicht auf Naturschutzgebiete nehmen
Böllerverbote sind Ausnahmen. Ansonsten appellieren die Kommunen in Sachsen lieber an den gesunden Menschenverstand. So bittet das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig darum, Rücksicht auf Menschen, Tiere und Pflanzen zu nehmen. Dresden weist auf seine 27 Naturschutzgebiete im Stadtgebiet hin. "Zum Schutz der Pflanzen und Tiere sollte, auch bei fehlendem expliziten Feuerwerksverbot, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Schutzgebieten verzichtet werden", heißt es auf der Internetseite. Zu den Gebieten gehören unter anderem die Elbwiesen, die Dresdner Heide und die Elbtalhänge. Laut Ordnungsamt ist ein offizielles Feuerwerk im Bereich des Blauen Wunders angemeldet.
Pyrotechnik nicht vor Pflegeheimen zünden
In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Pflegeheimen ist das Abbrennen von Pyrotechnik laut Sprengstoffgesetz des Bundes generell verboten. "Ebenso sind brandgefährdete Objekte besonders zu schützen", führt Anna Pfefferkorn aus dem Meißner Landratsamt mit Verweis auf das Bundesgesetz aus.
Doch nicht nur Raketen stellen ein Risiko dar. Ein kurzzeitiger Trend aus China, brennende Lampions aufsteigen zu lassen, führte in der Vergangenheit zu mehreren Feuern. So war in der Neujahrsnacht 2020 im Zoo Krefeld das Affenhaus durch eine Himmelslaterne in Brand gesetzt worden. Viele Tiere starben. "Das Aufsteigen von Himmelslaternen wird per Polizeiverordnung der Landesdirektion Sachsen im gesamten Freistaat seit Oktober 2019 untersagt", informiert hierzu Karin Kerber, Sprecherin des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Beim Böllern achtgeben
Letztlich gilt es Silvester, auch auf sich und seine Mitmenschen zu achten. Hier gibt die Chemnitzer Feuerwehr Ratschläge an die Hand. So sollten Feuerwerkskörper außer Reichweite von Kindern und nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht aufbewahrt werden. Zu offenem Licht gehören unter anderem auch Petroleumlampen. Beim Anzünden von Feuerwerk der Kategorie F2 müsse grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern eingehalten werden. Blindgänger sollten nicht angefasst werden. Und unter keinen Umständen Produkte vom Schwarzmarkt und der Marke Eigenbau zünden, so einige der Hinweise von der Feuerwehr aus Chemnitz.
Erlaubte Feuerwerke
Kategorie F1
Hier handelt es sich um Kleinstfeuerwerke, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und ganzjährig von Erwachsenen sowie Jugendlichen ab zwölf Jahren verwendet werden dürfen.
Zum Beispiel: Feuerwerkscherzartikel, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Brummkreisel, kleine Vulkane
Kategorie F2
Das sind Kleinfeuerwerke, die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Nur Erwachsene dürfen dieses Silvesterfeuerwerk am 31. Dezember und am 1. Januar abbrennen.
Zum Beispiel: Raketen, Batterien und Böller
Kategorie F3 und F4
Hierunter fallen Mittel- und Großfeuerwerke, die eine professionelle Ausbildung und behördliche Erlaubnis erfordern.
Quelle: Zoll
MDR (ama)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | SACHSENSPIEGEL | 29. Dezember 2022 | 19:00 Uhr