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Kulturelles Erbe Sebnitzer Kunstblumen und Plauener Spitze: Besser Schutz vor Plagiaten
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07. Mai 2023, 17:53 Uhr
Der Dresdner Christstollen ist, wie etwa 1.000 weitere europäische Leckereien, durch EU-Recht geschützt und darf nur so heißen, wenn er aus Dresden stammt. Das soll bald auch für handwerkliche Erzeugnisse möglich sein. Die Kunstblumen aus Sebnitz, die Plauener Spitze und natürlich die erzgebirgische Holzkunst könnten so bald besonderen Schutz genießen.
Neben regionalen Spezialitäten wie dem Dresdner Christstollen oder dem Oberlausitzer Biokarpfen könnten bald auch handwerkliche oder gewerbliche Erzeugnisse aus Sachsen durch EU-Recht geschützt werden. Eine entsprechende Initiative aus dem europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) habe in Brüssel Erfolg gehabt, teilte das sächsische Regionalentwicklungsministerium mit. Wenn EU-Rat und EU-Parlament zustimmen, können Hersteller von traditionell an eine Region gebundenen Erzeugnissen einen Schutz für ihre Produkte erhalten, hieß es weiter.
Staatsminister Thomas Schmidt spricht von einer guten Nachricht für viele Hersteller traditioneller Erzeugnisse, die mit der Konkurrenz billiger Plagiate zu kämpfen haben.
Verbraucher sollen regionale Herkunft besser erkennen können
Einen Schutz für geografische Herkunftsangaben und traditionelle Spezialitäten gibt es in der Europäischen Union bisher nur für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel. Bereits 2021 hatte der Ausschuss den Vorstoß unternommen, den Schutz auszuweiten. Ziel ist, dass Verbraucher regionale Herkunft und Qualität besser erkennen und beim Kauf berücksichtigen können. Damit werde das traditionelle, kulturelle und künstlerische Erbe in den Regionen Europas bewahrt.
MDR (tfr)