Steuern Sachsen nimmt knapp 70 Millionen Euro aus Erbschaften und Schenkungen ein
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03. Dezember 2023, 17:02 Uhr
Sachsen hat im vergangenen Jahr 69,9 Millionen Euro aus Erbschaften und Schenkungen eingenommen, teilte das Statistische Landesamt mit. 2021 waren es noch rund 61 Millionen Euro gewesen. Den Angaben zufolge wurden in mehr als 2.300 Nachlassfällen 620 Millionen Euro hinterlassen. Rund ein Drittel (35 Prozent) entfielen auf Bankguthaben, 28 Prozent auf Grundstücke oder Wohneigentum und 19 Prozent auf Wertpapiere.
Meiste Erben versteuern weniger als 50.000 Euro
Etwa 3.400 Erben versteuerten insgesamt rund 270 Millionen Euro - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Freibeträge. Rund 59,1 Millionen Euro Erbschaftssteuer fielen dabei an. In den meisten Fällen (64 Prozent) lag der steuerliche Erwerb, also der Teil der Erbschaft, der versteuert werden muss, unter 50.000 Euro. Nur gut ein Drittel der Erbschaften lagen darüber.
Was ist ein gesetzlicher Freibetrag?
Eine Freigrenze stellt im Steuerrecht einen Betrag dar, der nicht der Besteuerung unterliegt. Bei der Erbschaftssteuer bedeutet das beispielsweise, es gibt einen Freibetrag für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Dieser liegt bei 500.000 Euro. Erst wenn die Erbschaft diesen Betrag übersteigt, muss die Erbschaftssteuer bezahlt werden. Für jedes Kind des oder der Verstorbenen gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. (Quelle: Sächsisches Finanzministerium)
Steuern aus Erbschaften und Schenkungen kommen nach Angaben der Behörde ausschließlich dem Landeshaushalt zugute. Die meisten sind aber aufgrund hoher Freibeträge steuerfrei und tauchen daher nicht in der Statistik auf.
MDR (sth)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 30. November 2023 | 11:00 Uhr