Gestapelte Stühle auf Tischen eines Gastronomiebetriebes
Die Schließung von gastronomischen Einrichtungen und die Kontaktbeschränkungen in Sachsen 2020 waren nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig. Bildrechte: imago images/ Sven Simon

Bundesverwaltungsgericht Corona-Regeln: Beschränkungen in Sachsen waren rechtmäßig

22. November 2022, 14:54 Uhr

Zum Beginn der Corona-Pandemie 2020 gab es viele Beschränkungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Restaurants, Cafés, Kneipen und Sportstätten wurden geschlossen, Kontakte waren nur sehr eingeschränkt möglich. Dagegen hatte ein Anwalt aus Sachsen geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat nun darüber entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die Corona-Schutzverordnung in Sachsen vom 17. April 2020 rechtmäßig gewesen ist. Darin waren unter anderem Kontaktbeschränkungen, Schließung von Gastronomie und Sportstätten und Regeln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum festgelegt.

Als Begründung gab das Gericht an, dass die Verordnung auf der Rechtsgrundlage des Infektionsschutzgesetzes bestand und verhältnismäßig gewesen sei. Es habe nach dem damaligen Kenntnisstand kein gleichwirksames Mittel mit weniger Einschränkungen zur Verfügung gestanden als die Kontaktbeschränkungen.

Besonders hohes Infektionsrisiko in Gaststätten

In der Gastronomie hätte durch fehlende Ausweichmöglichkeiten die große Nähe zwischen Gästen und Personal ein besonders hohes Infektionsrisiko bestanden. Auch ein Hygienekonzept wäre nach Angaben des Gerichts nicht so wirksam wie eine Schließung gewesen.

Gegen die Schutzverordnung hatte ein Rechtsanwalt aus Sachsen geklagt. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte die Maßnahmen als verhältnismäßig eingestuft. Dagegen hatte der Anwalt Revision eingelegt.

Ausgangsbeschränkung in Bayern war unwirksam

Verhandelt wurde auch eine Klage gegen die Corona-Schutzverordnung in Bayern. Hier stand die strikte Ausgangssperre auf dem Prüfstand, die ein Verlassen der Wohnung nur aus "triftigen Gründen" erlaubt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die Ausgangsbeschränkung unwirksam war.

Es war das erste Mal, dass sich das oberste deutsche Verwaltungsgericht mit den Corona-Regeln auseinandergesetzt hat. Die Urteile dürften richtungsweisend für weitere anhängige Fälle sein.

MDR (ali)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 22. November 2022 | 16:00 Uhr

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