Urteil Unfreiwillige "Bierdusche": Schiedsrichter bekommt Schmerzensgeld
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24. September 2024, 14:32 Uhr
Im Zivilprozess um das Beschütten eines Schiedsrichters mit Bier bei einem Spiel des FSV Zwickau im Jahr 2023 hat das Landgericht sein Urteil verkündet. Demnach erhält der geschädigte Schiedsrichter 1.500 Euro Schmerzensgeld vom Angeklagten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Angeklagt war ein Unternehmer aus dem Landkreis. Der Schiedsrichter hatte ursprünglich 25.000 Euro verlangt.
Vorfall vor mehr als einem Jahr
Der Vorfall hatte sich im Frühjahr 2023 bei einem Heimspiel des FSV Zwickau gegen Rot-Weiß Essen ereignet. Der Angeklagte hatte dem Unparteiischen in einer Spielpause den Inhalt eines Bierbechers ins Gesicht geschüttet.
Er sehe sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und fühle sich durch die Tat in besonderem Maße öffentlich verunglimpft, so das Gericht. Der Schiedsrichter beklagte, dass der Bier-Eklat sehr medienwirksam gewesen sei.
Zweites Urteil
Der Angeklagte - ein ehemaliges Präsidiumsmitglied des FSV Zwickau - wurde bereits per Strafbefehl zu 450 Euro Geldstrafe verurteilt. Daraufhin reichte der Betroffene aber zusätzlich eine Zivilklage ein.
MDR (ben)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 24. September 2024 | 12:30 Uhr