Landkreis Görlitz Nach Behörden Hick-Hack grünes Licht für Weihnachtsfeuerwehr
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01. Dezember 2023, 05:00 Uhr
Die traditionelle Weihnachtsfeuerwehr im Norden des Landkreises Görlitz darf am Freitag ausrücken. Am Donnerstagabend ist eine Interimslösung gefunden worden. Warum das Gezerre? Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hatte dem Fahrzeugkonvoi zuvor keine Genehmigung erteilt. Daraufhin erlebten die Feuerwehrleute und Untersützer ein Wechselbad der Gefühle.
- Weihnachtsfeuerwehren sollen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
- Lichterfahrt im Erzgebirge stand vor ähnlichen Problemen wie die Weihnachtsfeuerwehr.
- Landratsamt gibt für die Lausitzer Weihnachtsfeuerwehr grünes Licht.
Die Fahrten der Weihnachtsfeuerwehr können starten. Darüber ist der Vorsitzende des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Weißwasser, Jörg Lübben, hörbar erleichtert: "Wir haben grünes Licht aus dem Landratsamt Görlitz und können am Freitag um 16:30 Uhr in Weißwasser starten."
Tagelang hatten die Vereinsmitglieder und Freunde der Arbeitsgemeinschaft Feuerwehrhistorik ihre Fahrzeuge auf Hochglanz poliert, geschmückt und mit Lichterketten verziert. Vor drei Jahren waren ihre Weihnachtsfeuerwehren zum ersten Mal im Advent durch den Norden des Landkreises Görlitz gerollt, auch um Eigenwerbung zu machen.
Drei Behörden müssen zustimmen
Um mit ihrer Weihnachtsfeuerwehr starten zu können, brauchte der Förderverein in Weißwasser in diesem Jahr drei Genehmigungen: je eine von der Stadt Weißwasser, dem Landratsamt Görlitz und dem sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV). Doch die Dresdner Behörde stellte sich quer und drohte, den Konvoi auszubremsen. Ihre Zustimmung ist aber nach eigenen Angaben erforderlich, weil die Weihnachtsfeuerwehr erstmals vom sächsischen Teil der Lausitz in die Brandenburger Lausitz rollen will.
Lichter aus, weil Autofahrer geblendet werden können?
Das Landesamt bemängelte u.a. dass andere Verkehrsteilnehmer durch die extra Beleuchtung an den Feuerwehren geblendet werden könnten. Außerdem erlösche durch die Zusatzbeleuchtung die Betriebserlaubnis für die historischen Fahrzeuge, argumentierte die Behörde.
In Bürokratie-Deutsch klang das so: "Sinn und Zweck der technischen Regelungen in der StVZO ist insbesondere die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beziehungsweise die Gefahrenabwehr. Zusätzliche lichttechnische Einrichtungen wie bspw. Lichterketten, Schwibbögen u.Ä. entsprechen dabei nicht der StVZO. Gerade im Hinblick auf die von besonders beleuchteten Fahrzeugen ausgehende Ablenkungs- und auch Blendwirkung stellen Lichterfahrten einen Eingriff in den Straßenverkehr dar."
Muss sich erst der Innenminister einschalten?
Als die LASuV-Mitarbeiter ähnliche Bedenken vor einigen Tagen bei der vergleichbaren Lichterfahrt im Erzgebirge in Annaberg-Buchholz äußerten und damit auch dort die Aktion in Frage stellten, konnte mithilfe des sächsischen Innenministeriums kurzfristig eine "Interimslösung" gefunden werden.
Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte danach: "Ich bin froh, dass es im gemeinsamen Kompromissweg gelungen ist, eine Lösung zu finden, damit die geplante diesjährige Lichterfahrt stattfinden kann. Insbesondere bin ich der sächsischen Polizei dankbar, die mit einem besonderen Kräfteeinsatz die Lichterfahrt umfangreich begleiten sowie absichern und nur somit möglich machen wird."
Ministerien in Dresden wiegeln ab
In Weißwasser hatte die Polizei in den vergangenen Jahren keine Kapazitäten, um die Weihnachtsfeuerwehr zu begleiten und damit abzusichern, sagte der Vorsitzende des Feuerwehr-Fördervereins, Jörg Lübben. Er und seine Mitstreiter setzten deshalb auch aufs sächsische Innenministerium. Doch ein Sprecher sagte MDR SACHSEN: "Die Genehmigungshoheit liegt beim Landratsamt Görlitz." Auch im sächsischen Verkehrsministerium, dem das LASuV unterstellt ist, gab man sich laut Verein wortkarg.
Optimismus bis zuletzt bei der Weihnachtsfeuerwehr
So versuchten die beteiligen Kommunen Schleife und Weißwasser sowie das Landratsamt ein Lösung zu finden. "Die Weihnachtsfeuerwehr beschäftigt derzeit viele Akteure", war am Mittwoch aus dem Görlitzer Landratsamt zu hören. Obwohl nun die Weihnachtsfeuerwehr zum Spielball der Behörden wurde, blieben die ehrenamtliche Feuerwehrleute optimistisch.
Das LASuV in Dresden hielt sich eine Hintertür offen. Am Mittwochabend teilte die Behörde auf Anfrage von MDR SACHSEN mit: "Vor dem Hintergrund der kurzfristig eingegangenen Unterlagen zur Beantragung der Weihnachtsfahrt sind die Abstimmungen aktuell noch nicht abgeschlossen."
Welcher Kompromiss tags darauf gefunden worden ist, welche Auflagen gelten und ob die Polizei den Konvoi der historischen Löschfahrzeuge begleiten wird, all das war am Donnerstagabend vom Görlitzer Landratsamt nicht zu erfahren, nur soviel: Die Weihnachtsfeuerwehr darf am Freitag ausrücken.
Leuchtendes Tatütata nur in Ortschaften
Das Polizeirevier Weißwasser bestätigte unterdessen MDR SACHSEN, das Innenministerium habe in einem Schreiben angeordnet, dass der Spezial-Feuerwehrzug vorn und hinten mit Einsatzfahrzeugen der Polizei abzusichern sei. Zur Erinnerung: In den Vorjahren hatte die örtliche Polizei für die Weihnachtsfeuerwehr keine Kapazitäten.
Die Weihnachtsfeuerwehren wollen es nun so handhaben: Innerhalb von Ortschaften fahren sie mit der Spezialbeleuchtung, am Ortsausgangsschild wird abgeschaltet, im nächsten Ort wieder angeschaltet. Damit verzögere sich zwar der Zeitplan um fünf bis fünfzehn Minuten, sagen die Organisatoren, aber damit wollen sie die Sicherheitsargumente der Behörden ernst nehmen.
MDR (uwa)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 01. Dezember 2023 | 06:30 Uhr