Ein Vollzugsbeamter öffnet eine Zellentür in einem mit Gittern gesicherten Zellengang.
Anstatt ins Gefängnis zu gehen haben mehr als 400 Verurteilte im vergangenen Jahr gemeinnützige Arbeit geleistet. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Jens Kalaene

Statt Gefängnis Mehr als 400 Verurteilte leisten gemeinnützige Arbeit

24. März 2024, 17:43 Uhr

Im Jahr 2023 haben in Sachsen-Anhalt 426 Verurteilte gemeinnützige Arbeit geleistet und damit einen Gefängnisaufenthalt vermieden. So konnten mehr als 18.000 Hafttage eingespart werden.

Im vergangenen Jahr haben in Sachsen-Anhalt 426 Verurteilte gemeinnützige Arbeit geleistet und damit einen Gefängnisaufenthalt abgewendet. Das waren 2,1 Prozent weniger als im Jahr 2022, wie aus dem jüngsten Jahresbericht der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hervorgeht.

Die Anzahl eingesparter Hafttage lag bei 18.583 und stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 10,3 Prozent an. Insgesamt sei die Vollstreckung von knapp 51 Jahren Freiheitsstrafe vermieden worden.

Kurze Freiheitsstrafen sollen vermieden werden

Ziel des Prinzips gemeinnützige Arbeit statt Haft ist, kurze Freiheitsstrafen zu vermeiden. Um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, müssen in der Regel sechs Stunden freie Arbeit geleistet werden, etwa in der Grünpflege oder als Hilfe in einem Verein.

dpa, MDR (Lucas Riemer)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 24. März 2024 | 13:00 Uhr

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