Protest Darum dürfen Demo-Anmelder anonym bleiben

26. September 2022, 06:26 Uhr

Tausende Menschen gehen derzeit in Sachsen-Anhalt wöchentlich auf die Straßen, um gegen die hohen Preise und die Energiepolitik zu protestieren. Nicht selten werden die Anmelder solcher Proteste vom Verfassungsschutz beobachtet. Bürger haben aber kein Auskunftsrecht um zu erfahren, wer welche Demo angemeldet hat. So sollen die Organisatoren geschützt werden.

In Sachsen-Anhalt gehen am Montagabend wieder verstärkt Menschen auf die Straße. Allein in Magdeburg waren am vergangenen Montag 2.200 Teilnehmer unterwegs, sagte Franziska Höhnl, Sprecherin des Innenministeriums. Behörden meldeten landesweit etwa 12.000 Demonstranten bei 42 Versammlungen.

Dabei ging es meist um "Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, den aktuellen Russland-Ukraine-Konflikt und die derzeitige Inflation", sagte Höhnl. Natürlich sorgen sich viele Menschen gerade im bevorstehenden Winter wegen der hohen Preise für Strom und Gas. So ist zu erwarten, dass auch in den kommenden Wochen Menschen ihren Unmut kundtun.

Anmelder oft vom Verfassungsschutz beobachtet

Fakt ist aber auch: Teilweise werden Anmelder dieser Demos vom Verfassungsschutz beobachtet. In der Landeshauptstadt Magdeburg waren für den vergangenen Montagabend vier Demonstrationen angekündigt, wie die Polizei mitteilte. Die größte Veranstaltung am Domplatz ist von der AfD angemeldet worden. In Sachsen-Anhalt beobachtet der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

Prüf- und Verdachtsfall des Verfassungsschutzes Eine Partei oder Organisation kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt.

Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, dann ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich, aber nur sehr eingeschränkt: Gestattet ist dann zum Beispiel eine Observation, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden.

Während bei Verdachtsfällen personenbezogene Daten gespeichert werden können, werden bei Prüffällen keine so genannten Personenakten angelegt.

An einer linken Demonstration des Gewerkschaftsbündnisses FAU haben etwa 80 Menschen teilgenommen. Das Bündnis wird vom Verfassungsschutz dem "gewaltorientierten Linksextremismus" zugeordnet. In Halle hatten sich rund 1.100 Menschen zusammengefunden. Angemeldet war die Demonstration vom Bündnis "Bewegung Halle", das auch durch die Behörde beobachtet wird – in der Kategorie "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates".

Organisatoren haben Recht auf Anonymität

Dagegen ist beispielsweise unbekannt, wer am vergangenen Montag die Demonstration in Aschersleben angemeldet hat. "Zu Anmeldern von Demonstrationen geben wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft", teilt die Stadtverwaltung auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT mit. Auch das Landratsamt Saalekreis verweigert Auskünfte über den oder die Anmelder der Demo in Querfurt.

Versammlungsfreiheit In Deutschland kann grundsätzlich jeder Bürger demonstrieren. Dies ist ein in der Verfassung verbrieftes Grundrecht. Allerdings steht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unter Gesetzesvorbehalt. Heißt: Durch ein Gesetz hat eine Kommune unter bestimmten Bedingungen Einfluss auf den Ablauf einer Demonstration oder Kundgebung nehmen.

Nach Landesversammlungsgesetz ist jeder Veranstalter einer Kundgebung unter freiem Himmel oder eines Aufzugs verpflichtet, das Vorhaben 48 Stunden vor dessen Bekanntgabe beim Ordnungsamt der betreffenden Kommune anzumelden.

Das Amt kann dann die Demonstration ohne Einschränkungen oder unter Auflagen genehmigen bzw. ein Verbot verhängen. Dies allerdings nur dann, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung "unmittelbar" gefährdet ist. Gegen die Verbotsverfügung kann der Veranstalter Widerspruch einlegen und die Entscheidung von einem unabhängigen Gericht überprüfen lassen.

Nachgefragt im Innenministerium heißt es, diejenigen, die eine Versammlung anmelden, haben ein Recht auf Geheimhaltung ihrer Identität, so sei es im Gesetz geregelt. Begründet wird das mit Recht des Einzelnen, grundsätzlich über seine Daten selbst bestimmen zu können. Bedeutet: Wenn der Anmelder einer Demonstration anonym bleiben will, dann ist das sein Recht.

So sollen also auch die Anmelder geschützt werden: Denn wenn jemand eine Versammlung zu einem sehr umstrittenen Thema anmeldet, könnte die Gefahr bestehen, dass der Organisator Übergriffe von Gegnern zu befürchten hätte.

Bleibt die Frage: "Wer geht mit wem, unter welchen Inhalten und welcher Flagge auf die Straße?", so kürzlich der Rechtsextremismusexperte David Begrich vom Verein "Miteinander" im Gespräch mit MDR SACHSEN-ANHALT. Man könne die eigenen Positionen durchaus deutlich und akzentuiert vortragen und sich von rechtsextremen Inhalten abgrenzen. "Wie wirkungsvoll das sein wird, muss die Praxis zeigen", sagt Begrich.

MDR (Ronald Neuschulz, Hannes Leonard)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. September 2022 | 12:00 Uhr

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