Magdeburg, Burg, Roßlau Gegenstände auf Gleise gelegt, Oberleitung zerstört: Polizei sucht Zeugen
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24. Juli 2024, 11:55 Uhr
Manipulationen an Bahnanlagen sind keine Kleinigkeit: Durchtrennte Seile und Kabel oder Barrieren auf den Gleisen können den Zugbetrieb beeinträchtigen, Schäden verursachen und Menschen in Gefahr bringen. Nach gleich mehreren Eingriffen ins Eisenbahnnetz am Wochenende in Sachsen-Anhalt sucht die Bundespolizei nach Zeugen. Es geht um Fälle in Magdeburg, Burg und Roßlau.
- Bahnanlagen gehören zur kritischen Infrastruktur. Manipulationen sind daher gefährlich und strafbar.
- Am Wochenende gab es gleich mehrere Fälle in Sachsen-Anhalt.
- Die Bundespolizei bittet um Zeugenhinweise.
Innerhalb weniger Tage hat es in Sachsen-Anhalt gleich mehrere mutwillige Eingriffe ins Eisenbahnnetz gegeben. Nun sucht die Polizei nach Zeugen. Alle Fälle ereigneten sich den Angaben nach am vergangenen Wochenende – also vom 19. bis 21. Juli.
Magdeburg: Manipulation an der Oberleitung
So wurden Freitagabend in der Nähe des Bahnhofs Magdeburg-Neustadt Seile an einem Oberleitungsmast durchtrennt. Ein durchfahrender Zug habe daraufhin die 15.000-Volt-Oberleitung heruntergerissen. Die Strecke musste zeitweise gesperrt werden. Menschen wurden nicht verletzt.
Laut Bundespolizei befindet sich der manipulierte Mast in Höhe der Bahnbrücke über der Bundesstraße 1, im Bereich des alten Stellwerks. Die Ermittler sprechen von einem geschnittenen sogenannten "Rückanker". Diese gleichen die Zugkräfte aus, die durch schwere Gewichte auftreten, die die Oberleitung spannen. Gesucht werden nun Zeugen, die bis 19:15 Uhr in dem Bereich Personen oder Fahrzeuge beobachtet beziehungsweise besondere Geräusche gehört haben.
Ebenfalls in Magdeburg, allerdings am Haltepunkt Sudenburg, wurde in der Nacht zu Sonntag eine Warnbake auf die Gleise gelegt. Ein Zug fuhr den Angaben nach nicht darüber. Dennoch werden auch in diesem Fall Zeugen gesucht, die am frühen Sonntagmorgen gegen 2:45 Uhr in dem Bereich Beobachtungen gemacht haben.
Gefahr Oberleitung An Bahn-Oberleitungen besteht Lebensgefahr, weil hier Starkstrom fließt. 15.000 Volt entsprechen der 65-fachen Spannung einer Steckdose zu Hause. Oberleitungen sind aber nicht nur lebensgefährlich bei Berührung: Strom kann auf die Luft überspringen und über einen Lichtbogen durch den Körper fließen. Es reicht aus, wenn sich jemand weniger als 1,50 Meter nähert.
Burg: Schotter auf die Gleise gelegt
Am Samstagabend legten Unbekannte im Bahnhof Burg Schotter auf die Gleise und filmten, wie ein Regionalzug darüberfährt. Schäden entstanden dabei zwar nicht. Der Triebfahrzeugführer des RE1 Richtung Berlin hat laut Bundespolizei dennoch eine entsprechende Meldung abgesetzt. Die Strecke wurde aus Sicherheitsgründen für kurze Zeit gesperrt.
Da die Polizei vor Ort niemanden feststellen konnten, werden auch für diesen Fall Zeugen gesucht. Die Beschreibungen des Zugführers lassen auf zwei männliche Jugendliche schließen. Einer von ihnen soll ein rot-beiges Oberteil getragen und ein Fahrrad dabeigehabt haben. Möglicherweise, so die Polizei, haben Fahrgäste im RE1 etwas gesehen. Betroffen war der Zug um 20:28 Uhr nach Frankfurt an der Oder.
Roßlau: Lok überrollt E-Scooter
In Höhe des Bahnhofs Roßlau haben am Sonntag Unbekannte einen E-Scooter auf die Gleise gelegt. Laut Polizei überrollte eine E-Lok gegen 12 Uhr bei Tempo 60 den Roller und stoppte anschließend per Schnellbremsung. Noch vor Ort wurden Schäden an der Lok festgestellt. Sie und drei weitere angekuppelte Loks kamen zur Kontrolle ins Werk in Dessau.
Interessant sind für die Ermittler Zeugen, die am Sonntagvormittag oder –mittag in der Nähe des Bahnhofs Roßlau oder an den Gleisen Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben. Auch Fußgänger auf der Zerbster Brücke kommen als Zeugen in Frage, da von dort aus das Bahnhofsareal einsehbar ist.
Kontakt zur Bundespolizei
Für Hinweise an die Bundespolizei gibt es die kostenfreie Hotline 08006888000 sowie ein Online-Hinweisformular.
Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr
Bahnanlagen dürfen nur von autorisierten Personen betreten werden. Andere riskieren ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
Werden Gefahren verursacht, etwa durch Beschädigungen oder Hindernisse, handelt es sich um eine Straftat laut StGB § 315 und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.
MDR (André Plaul) | Erstmals veröffentlicht am 23.07.2024
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 23. Juli 2024 | 07:30 Uhr