Forschungsgruppen haben erstmals künstliche menschliche Embryonen erzeugt. Darüber sprechen Jan Kröger und der Mediziner Alexander Kekulé in dieser Folge. Kekulé erklärt, warum diese Forschungen in der Wissenschaftsgemeinde für Aufsehen sorgen und sie den Menschen helfen können. So könne mit künstlichen Embryonen die frühe embryonale Entwicklung besser erforscht werden. Mit menschlichen Embryonen sei das in vielen Ländern rechtlich gar nicht möglich. Oft seien Forschungen nicht über den 14. Entwicklungstag hinaus erlaubt. In Deutschland hingegen dürfe an menschlichen Embryonen gar nicht geforscht werden. Kekulé fordert hier eine Debatte über die geltenden Gesetze.
Korrektur: Zwischen 36 und 43 Minuten spricht Prof. Kekulé über die Wirkweise verschiedener Mittel zur Empfängnisverhütung bzw. zum Schwangerschaftsabbruch. Dabei spricht er über die in den USA juristisch umstrittene Abtreibungspille Mifepriston, bezeichnet diese jedoch als „Pille danach“. Hierzu stellen wir fest: Die Mittel, die hierzulande als „Pille danach“ erhältlich sind, wirken empfängnisverhütend und führen keinen Schwangerschaftsabbruch herbei. Außerdem kann in dieser Passage der Eindruck entstehen, dass Prof. Kekulé die Antibabypille generell als „Einnistungshemmer“ bezeichnet. Die beschriebene Wirkweise gilt jedoch nur für bestimmte Präparate der sogenannten Minipille.
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