Wahl-Recht

11. August 2017, 09:26 Uhr

Das bedeutet:
Alle Menschen in Deutschland dürfen wählen.
Dafür müssen sie:
    • Mindestens 18 Jahre alt sein,
    • die deutsche Staats-Bürgerschaft haben
    • und im Wähler-Verzeichnis von Ihrem Wohnort stehen.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Grundgesetz.