Wahl-Recht
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11. August 2017, 09:26 Uhr
Das bedeutet:
Alle Menschen in Deutschland dürfen wählen.
Dafür müssen sie:
• Mindestens 18 Jahre alt sein,
• die deutsche Staats-Bürgerschaft haben
• und im Wähler-Verzeichnis von Ihrem Wohnort stehen.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Grundgesetz.