Untersuchungs-Haft
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17. November 2017, 12:13 Uhr
Das bedeutet:
Ein Mensch hat vielleicht eine Straftat gemacht.
Die Polizei weiß das aber noch nicht so genau.
Die Polizei muss noch Beweise sammeln.
In der Zeit muss der Verdächtige ins Gefängnis.
• Damit er sich nicht verstecken kann.
• Und damit er nicht aus dem Land weglaufen kann.
Da muss er so lange bleiben:
Bis er von einem Gericht verurteilt wird.
Diese Zeit im Gefängnis heißt: Untersuchungs-Haft.