unterhalts-pflichtig
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28. Mai 2019, 13:48 Uhr
Wenn Eltern sich getrennt haben.
Und die Kinder beim Vater wohnen.
Dann hat die Mutter die Pflicht:
Unterhalt an den Vater zu bezahlen.
Das bedeutet: Sie ist die Unterhalts-Pflichtige.
28. Mai 2019, 13:48 Uhr
Wenn Eltern sich getrennt haben.
Und die Kinder beim Vater wohnen.
Dann hat die Mutter die Pflicht:
Unterhalt an den Vater zu bezahlen.
Das bedeutet: Sie ist die Unterhalts-Pflichtige.