Unterhalt

12. April 2017, 16:39 Uhr

Eine Zeichnung: Mehrere Geldscheine liegen in Bündeln nebeneinander.
Bildrechte: Reinhild Kassing

Das ist Geld.
Zum Beispiel:
Der Vater muss das Geld bezahlen:
Wenn das Kind nicht bei ihm wohnt.
Damit kauft die Mutter:
    • Essen,
    • Schul-Sachen
    • und Anzieh-Sachen für das Kind.