offener Straf-Vollzug
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29. April 2019, 11:48 Uhr
Das bedeutet:
Straftäter können am Tage das Gefängnis verlassen.
Sie können zum Beispiel:
• Arbeiten gehen,
• zur Schule gehen
• oder einen Beruf lernen.
Abends müssen sie dann in das Gefängnis zurück kommen.