Kündigungs-Schutz

05. Januar 2018, 13:32 Uhr

Das ist ein besonderer Schutz für Arbeit-Nehmer.
Zum Beispiel:
    • Für Menschen mit Behinderung
    • oder für schwangere Frauen.
Diesen Arbeit-Nehmern darf ein Arbeit-Geber
den Arbeits-Platz nicht kündigen.
Oder der Arbeit-Geber
braucht eine besondere Erlaubnis für die Kündigung.