Kündigungs-Schutz
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05. Januar 2018, 13:32 Uhr
Das ist ein besonderer Schutz für Arbeit-Nehmer.
Zum Beispiel:
• Für Menschen mit Behinderung
• oder für schwangere Frauen.
Diesen Arbeit-Nehmern darf ein Arbeit-Geber
den Arbeits-Platz nicht kündigen.
Oder der Arbeit-Geber
braucht eine besondere Erlaubnis für die Kündigung.