Kreis-Gebiets-Reform

26. Februar 2020, 10:13 Uhr

Das ist ein neues Gesetz.
In dem Gesetz geht es darum:
Städte und Dörfer sollen neu aufgeteilt werden.
Und die Mindest-Größen von Städten
und Dörfern sollen neu bestimmt werden.
Das bedeutet für das Bundes-Land Thüringen:
    • Land-Kreise sollen mindestens
      130 Tausend Einwohner haben.
    • Kreis-freie Städte sollen mindestens
      100 Tausend Einwohner haben.