Gebiets-Reform

26. Februar 2020, 10:12 Uhr

Zeichnung: Ein Buch steht waagerecht, auf dem Buchdeckel steht ein Paragraphenzeichen.
Bildrechte: Reinhild Kassing

Das ist ein neues Gesetz.
In dem Gesetz geht es darum:
Städte und Dörfer sollen neu aufgeteilt werden.
Und die Mindest-Größen von Städten
und Dörfern sollen neu bestimmt werden.
Das bedeutet für das Bundes-Land Thüringen:
    • Land-Kreise sollen mindestens
      130 Tausend Einwohner haben.
    • Kreis-freie Städte sollen mindestens
      100 Tausend Einwohner haben.
    • Und Dörfer sollen mindestens
      6 Tausend Einwohner haben.