Gebiets-Reform
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26. Februar 2020, 10:12 Uhr
Das ist ein neues Gesetz.
In dem Gesetz geht es darum:
Städte und Dörfer sollen neu aufgeteilt werden.
Und die Mindest-Größen von Städten
und Dörfern sollen neu bestimmt werden.
Das bedeutet für das Bundes-Land Thüringen:
• Land-Kreise sollen mindestens
130 Tausend Einwohner haben.
• Kreis-freie Städte sollen mindestens
100 Tausend Einwohner haben.
• Und Dörfer sollen mindestens
6 Tausend Einwohner haben.