1. Arbeits-Markt

05. Januar 2018, 13:22 Uhr

Arbeitsplatz-Behinderte
Bildrechte: Reinhild Kassing

Menschen mit Behinderung
sollen auf dem 1. Arbeits-Markt arbeiten.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderung sollen da arbeiten,
wo Menschen ohne Behinderung auch arbeiten.
Zum Beispiel:
  • Im Büro,
  • im Super-Markt
  • oder in einer großen Firma.