dringender Tatverdacht

30. Juli 2019, 12:26 Uhr

Polizei-Festnahme
Bildrechte: Reinhild Kassing

Das bedeutet zum Beispiel:
Die Polizei weiß:
Dass der Mensch eine Straftat gemacht hat.
Sie muss aber Beweise dafür finden.
Deshalb ist der Straftäter dringend tatverdächtig.
Und er wird schon mal eingesperrt.
Damit er nicht weglaufen kann.