Ausfuhr-Genehmigung

11. August 2017, 09:40 Uhr

Manchmal werden Sachen in ein anderes Land verkauft.
Dann braucht der Verkäufer eine besondere Erlaubnis.
Damit er die Sachen in ein anderes Land verkaufen kann.
Diese Erlaubnis heißt: Ausfuhr-Genehmigung.
Die bekommt der Verkäufer beim Zoll.