Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
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Die Abkürzung dafür ist: BGG.
Das ist ein besonderes Gesetz.
Darin sind viele Regeln auf-geschrieben.
Zum Beispiel:
• An vielen Gebäuden muss es Rollstuhl-Rampen geben.
• Es muss mehr Informationen in Leichter Sprache geben.
• Und für gehörlose Menschen
muss es Informationen in Gebärden-Sprache geben.
Alle Menschen und alle Ämter
müssen sich an diese Regeln halten:
Damit Menschen mit Behinderung
überall mit-machen können.