Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Die Abkürzung dafür ist: BGG.
Das ist ein besonderes Gesetz.
Darin sind viele Regeln auf-geschrieben.
Zum Beispiel:
    • An vielen Gebäuden muss es Rollstuhl-Rampen geben.
    • Es muss mehr Informationen in Leichter Sprache geben.
    • Und für gehörlose Menschen
      muss es Informationen in Gebärden-Sprache geben.

Alle Menschen und alle Ämter
müssen sich an diese Regeln halten:
Damit Menschen mit Behinderung
überall mit-machen können.