In Leichter Sprache Informationen über die Landtags-Wahl in Sachsen-Anhalt
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12. Mai 2021, 14:13 Uhr
Wann ist die Landtags-Wahl?
Am 6. Juni vom Jahr 2021 wird im Bundes-Land Sachsen-Anhalt
der Landtag gewählt.
Nicht jeder kennt sich überall aus.
Man kann auch nicht alles wissen.
Deshalb wählen wir Personen,
die sich auskennen.
Das sind die Abgeordneten.
Die Abgeordneten vertreten alle Menschen in einem Land.
Sie entscheiden politische Fragen für die Menschen im Land.
Was macht der Landtag?
Der Landtag von Sachsen-Anhalt
ist in der Stadt Magdeburg.
Im Landtag arbeiten 83 Abgeordnete oder mehr.
Sachsen-Anhalt hat 41 Wahl-Kreise.
Der Wahl-Kreis ist:
• Ihre Stadt,
• Ihr Stadt-Teil
• oder der Ort, wo Sie wohnen.
Sie wählen dort die Abgeordneten.
Das sind Personen aus den verschiedenen Parteien.
Aus jedem Wahl-Kreis kommt ein Abgeordneter oder mehr
oder eine Abgeordnete oder mehr.
Die Abgeordneten werden alle 5 Jahre neu gewählt.
Die Abgeordneten sind im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Sie wählen den Minister-Präsidenten oder die Minister-Präsidentin.
Das ist der Chef oder die Chefin der Regierung von Sachsen-Anhalt.
Die Abgeordneten entscheiden wichtige Fragen.
Zum Beispiel:
• Wie viele Polizisten brauchen wir?
• Wie sollen Kindergärten aussehen?
• Welche Schulen brauchen wir?
• Macht die Regierung von Sachsen-Anhalt ihre Arbeit richtig?
Die Abgeordneten im Landtag kommen aus verschiedenen Parteien.
Welche Parteien können Sie wählen?
Eine Partei besteht aus vielen Menschen.
Die Menschen in einer Partei
haben die gleichen Ziele.
Für diese Ziele setzt sich die Partei ein.
Andere Parteien wollen oft
andere Ziele erreichen.
Im Moment sind 5 Parteien im Landtag.
Die Parteien heißen:
• Christlich Demokratische Union
Die Abkürzung ist CDU.
• Alternative für Deutschland
Die Abkürzung ist AfD.
• DIE LINKE
• Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Die Abkürzung ist SPD.
• BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Die Abkürzung ist GRÜNE.
Es gibt noch andere Parteien in Sachsen-Anhalt.
Auch sie wollen Abgeordnete in den Landtag bringen.
Zum Beispiel:
• Freie Demokratische Partei
Die Abkürzung ist FDP.
• Freie Wähler.
Es gibt eine Liste mit allen Parteien.
Kurz vor der Wahl können Sie die Liste im Internet finden.
Wenn viele Menschen
die Politiker und Politikerinnen aus einer Partei wählen,
dann wird diese Partei stark.
Von dieser Partei sind dann viele Abgeordnete im Landtag.
Im Landtag können alle Abgeordneten sagen,
was sie in Sachsen-Anhalt tun möchten.
Was die meisten wollen, wird gemacht.
Wen wollen Sie wählen?
Sie fragen sich:
• Welche Partei passt zu mir?
• Welcher Kandidat
oder welche Kandidatin
passt zu mir?
Sie brauchen Infos:
Was die Parteien machen wollen.
So finden Sie heraus, was eine Partei will:
• Eine Partei baut einen Info-Stand
in der Stadt auf.
Sie können mit den Kandidaten
und Kandidatinnen sprechen.
Sie bekommen auch Zettel
und Hefte mit Infos.
Auf den Zetteln stehen die Ziele von der Partei.
Bitte halten Sie an den Info-Ständen Abstand.
Und bitte tragen Sie eine Maske.
• Fast jede Partei hat eine Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite finden Sie das Wahl-Programm von der Partei.
Manche Parteien haben Wahl-Programme in Leichter Sprache.
Sie finden auch Infos zu den Kandidaten und Kandidatinnen.
• Parteien hängen Wahl-Plakate auf.
• Parteien stellen sich und ihre Kandidaten und Kandidatinnen vor:
o im Fernsehen,
o in der Zeitung,
o im Radio,
o oder im Internet.
Wer darf wählen?
Wenn Sie bei der Landtags-Wahl wählen wollen:
Dann müssen Sie auf diese Regeln achten:
• Sie sind 18 Jahre alt oder älter.
• Sie sind Deutscher oder Deutsche.
Das heißt: Sie haben einen deutschen Personal-Ausweis.
• Sie wohnen seit 3 Monaten vor dem Wahl-Tag
in Sachsen-Anhalt oder länger.
Das bedeutet:
Sie wohnen seit dem 6. März 2021 in Sachsen-Anhalt oder länger.
• Ein Gericht hat Ihnen nicht verboten zu wählen.
• Sie haben eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post bekommen.
Erfüllen Sie alle Regeln?
Dann dürfen Sie
bei der Landtags-Wahl wählen.
Wichtig: Auch wenn Sie einen Betreuer oder eine Betreuerin
für alle Angelegenheiten haben: Dürfen Sie wählen.
Die Wahl-Benachrichtigung
Die Wahl-Benachrichtigung ist ein Brief.
Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post geschickt.
Die Wahl-Benachrichtigung kommt bis zum 16. Mai 2021.
Das steht in der Wahl-Benachrichtigung:
• Ihr Name und Ihre Anschrift
• Der Wahl-Tag: Sonntag, 6. Juni 2021
• Wo Ihr Wahl-Raum ist:
Wahl-Raum oder Wahl-Lokal heißt der Ort, wo Sie wählen können.
Oft ist der Wahl-Raum in einer Schule in Ihrer Nähe.
• Wann der Wahl-Raum geöffnet ist
Wenn Sie keine Wahl-Benachrichtigung bekommen haben:
Dann fragen Sie im Wahl-Amt nach.
Das Wahl-Amt gehört zu der Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Es ist oft im Rathaus.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Wahl-Amt helfen Ihnen.
Wie Sie im Wahl-Raum wählen
Gehen Sie am 6. Juni 2021 in den Wahl-Raum.
Auf der Wahl-Benachrichtigung steht:
Wo Sie wählen können.
Der Wahl-Raum ist am Wahl-Tag zwischen 8 und 18 Uhr offen.
Bitte tragen Sie im Wahl-Raum eine Maske.
Und bitte halten Sie im Wahl-Raum Abstand zu anderen Menschen.
Das müssen Sie mitbringen:
Im Wahl-Raum sitzen an einem Tisch
mehrere Wahl-Helfer und Wahl-Helferinnen.
Das müssen Sie tun:
• Sie zeigen einem Wahl-Helfer
oder einer Wahl-Helferin
Ihre Wahl-Benachrichtigung
oder Ihren Personal-Ausweis.
• Sie bekommen den Stimm-Zettel.
Darauf stehen alle Kandidaten
oder Kandidatinnen
und Parteien,
die Sie wählen können.
• Mit dem Stimm-Zettel gehen Sie alleine in die Wahl-Kabine.
Die Wahl-Kabine steht in dem Wahl-Raum.
Eine Wahl-Kabine ist ein Tisch mit Wänden außen herum.
Eine Seite hat keine Wand.
Die Wahl ist geheim.
Andere dürfen nicht sehen, wen Sie wählen.
So wählen Sie:
Die linke Hälfte ist in schwarzer Schrift.
Dort wählen Sie:
1 Kandidat oder 1 Kandidatin.
Sie dürfen nur 1 Kreuz machen.
Mit dem Kreuz wählen Sie 1 Kandidaten oder 1 Kandidatin
aus Ihrem Wahl-Kreis.
Die Person arbeitet dann für Ihre Stadt im Landtag.
Die rechte Hälfte ist in blauer Schrift.
Dort wählen Sie: 1 Partei.
Sie dürfen nur 1 Kreuz machen.
Mit dem Kreuz wählen Sie 1 Partei für den Landtag.
Dieses Kreuz bestimmt:
Wie stark eine Partei im Landtag wird.
Sie dürfen nur die 2 Kreuze
auf dem Stimm-Zettel machen.
Wichtig:
Sie dürfen nichts anderes
auf den Stimm-Zettel schreiben.
Sonst ist Ihre Wahl ungültig.
Haben Sie Ihre beiden Kreuze gemacht?
Dann falten Sie den Stimm-Zettel zusammen.
Die Schrift muss innen sein.
Niemand darf sehen, was Sie gewählt haben.
Bei den Wahl-Helfern steht ein Kasten.
Der Kasten heißt Wahl-Urne.
Werfen Sie den Stimm-Zettel
durch den Schlitz in die Wahl-Urne.
In der Wahl-Urne
werden alle Stimm-Zettel gesammelt.
Hilfen beim Wählen
Können Sie den Stift nicht alleine benutzen?
Oder können Sie nicht lesen?
Fragen Sie einen Wahl-Helfer oder eine Wahl-Helferin nach Hilfe.
Oder bringen Sie eine Person mit, die Ihnen helfen kann.
Die Person darf mit Ihnen in die Wahl-Kabine gehen.
• Sie kann Ihnen den Stimm-Zettel vorlesen.
• Sie kann auch das Kreuz für Sie machen.
Aber Sie allein entscheiden.
Die Person darf nur das tun, was Sie wollen.
Brief-Wahl: Wie geht das?
Mit der Brief-Wahl können Sie von zu Hause aus wählen.
Die Brief-Wahl ist vor dem Wahl-Tag.
Den Wahl-Unterlagen bekommen Sie mit der Post oder im Wahl-Amt.
Was müssen Sie tun?
Für die Brief-Wahl müssen Sie einen Antrag schreiben.
Den Antrag stellen Sie beim Wahl-Amt Ihrer Gemeinde.
Der Antrag ist auf der Rückseite Ihrer Wahl-Benachrichtigung.
Er heißt Wahl-Schein-Antrag.
Sie finden den Antrag auch auf der Internet-Seite Ihrer Gemeinde.
Auf dem Antrag müssen Sie ausfüllen:
• Ihren Namen,
• Ihr Geburts-Datum
• und Ihre Anschrift.
Das ist wichtig bei dem Antrag:
• Füllen Sie den Antrag aus.
Sie dürfen sich helfen lassen.
• Unterschreiben Sie den Antrag mit Ihrem Namen.
Schreiben Sie auch das Datum dazu.
• Geben Sie den Antrag bei dem Wahl-Amt ab.
Oder schicken Sie ihn mit der Post dorthin.
Kleben Sie eine Brief-Marke auf den Umschlag.
Der Antrag muss bis zum 4. Juni 2021 um 18 Uhr im Wahl-Amt ankommen.
Danach bekommen Sie die Wahl-Unterlagen mit der Post:
• 1 Stimm-Zettel,
• 1 blauen Stimm-Zettel-Umschlag,
• 1 Wahl-Schein
• und 1 roten Wahl-Brief-Umschlag.
So wählen Sie zu Hause:
Sie nehmen den Stimm-Zettel.
Der Stimm-Zettel hat 2 Hälften.
Machen Sie in jeder Hälfte ein Kreuz.
Wie weiter oben schon einmal beschrieben.
Danach falten Sie den Stimm-Zettel.
Legen Sie den Stimm-Zettel
in den blauen Stimm-Zettel-Umschlag.
Kleben Sie den blauen Umschlag zu.
Unterschreiben Sie den Wahl-Schein.
Schreiben Sie auch das Datum dazu.
Stecken Sie den blauen
Stimm-Zettel-Umschlag
und den unterschriebenen
Wahl-Schein in den roten Umschlag.
Kleben Sie auch den roten Umschlag zu.
Der rote Umschlag ist der Wahl-Brief-Umschlag.
Werfen Sie den roten Umschlag
in den Brief-Kasten.
Sie brauchen keine Brief-Marke.
Das müssen Sie
bis zum 3. Juni 2021 machen.
Oder Sie geben den roten Umschlag
im Wahl-Amt oder Wahl-Raum bei Ihrer Gemeinde ab.
Das müssen Sie bis zum 6. Juni 2021 um 18 Uhr machen.
Was passiert mit Ihrer Stimme?
Alle Stimmen werden am Wahl-Abend in den Wahl-Räumen gezählt.
Dazu öffnen die Wahl-Helfer und Wahl-Helferinnen die Wahl-Urnen.
Sie öffnen auch die Umschläge
mit den Stimm-Zetteln aus der Brief-Wahl.
Dabei können Sie zusehen.
Die Wahl-Helfer und Wahl-Helferinnen
zählen alle Stimmen
auf den Stimm-Zetteln.
Das Ergebnis schreiben sie auf.
So werden in ganz Sachsen-Anhalt
die Ergebnisse aufgeschrieben
und gesammelt.
Die Landes-Wahl-Leiterin
zählt alle Ergebnisse zusammen.
Das nennt man Gesamt-Ergebnis.
Das genaue Gesamt-Ergebnis von der Wahl
steht erst in der Nacht fest.
Wo bekommt man noch mehr Infos?
Es gibt noch mehr Infos über die Landtags-Wahl.
Die Landes-Zentrale für politische Bildung
vom Bundes-Land Sachsen-Anhalt
hat ein Heft geschrieben:
Mit Informationen in Leichter Sprache.
Das findet man hier: Heft zur Landtags-Wahl in Sachsen-Anhalt.
Quelle für den Text in Leichter Sprache:
Info-Heft von der Landeszentrale für politische Bildung
vom Bundes-Land Sachsen-Anhalt.
Das Info-Heft heißt: Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!
Wer hat den Text in Leichter Sprache geschrieben?
Treffpunkt Leichte Sprache / www.lebenshilfe-main-taunus.de
Auf Leichte Sprache geprüft von:
Anette Bourdon, Josef Ströbl / www.menschzuerst.de