Die neuen Corona-Regeln für Thüringen
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18. März 2022, 08:25 Uhr
Inhalt des Artikels:
- Wenn die Menschen sich in ihrer Freizeit treffen wollen
- Es gibt auch eine Ausgangs-Beschränkung
- In den Geschäften gibt es die 3-G-Regel jetzt nicht mehr
- Gaststätten müssen früher zu-machen
- Wo die Menschen Schutz-Masken tragen müssen
- Für die Arbeits-Plätze gibt es diese Regeln
- Diese Regeln gibt es für Schulen
- In Pflege-Einrichtungen gibt es diese Regeln
- Das sind die neuen Corona-Regeln für die Quarantäne
Ab dem 18. Februar gibt es neue Corona-Regeln
im Bundes-Land Thüringen.
Wenn die Menschen sich in ihrer Freizeit treffen wollen
Wenn die Menschen nicht ge-impft oder genesen sind:
Dann dürfen sich nur noch die Menschen aus 1 Haushalt
mit 2 anderen Menschen treffen.
Eine Ausnahme sind Kinder,
die noch nicht 12 Jahre alt sind.
• Für ge-impfte Menschen
• und genesene Menschen
gibt es keine Kontakt-Beschränkungen mehr.
Sie können sich wieder in Gruppen treffen.
Es gibt auch eine Ausgangs-Beschränkung
Wenn die Menschen nicht ge-impft oder genesen sind:
Dann gibt es für sie eine Ausgangs-Beschränkung.
Sie dauert von 22:00 Uhr in der Nacht bis 5:00 Uhr am Morgen.
In den Geschäften gibt es die 3-G-Regel jetzt nicht mehr
In den Geschäften gibt es die 3-G-Regel nicht mehr.
Alle Menschen können wieder in die Geschäfte gehen.
Sie müssen sich aber noch an die Schutz-Masken-Pflicht halten.
Gaststätten müssen früher zu-machen
In Gaststätten sollen sich die Menschen auch an die 3-G-Regel halten.
Und es soll eine Sperr-Stunde geben.
Das bedeutet:
Die Gaststätten müssen dann um 22 Uhr zu-machen.
Wo die Menschen Schutz-Masken tragen müssen
Die Masken-Pflicht muss in Räumen be-achtet werden:
Wo viele Menschen zusammen kommen.
Zum Beispiel:
• In Ämtern,
• in Schulen,
• beim Einkaufen
• oder in Bus und Bahn.
Für die Arbeits-Plätze gibt es diese Regeln
An den Arbeits-Plätzen gibt es jetzt die 3-G-Regel.
Das bedeutet:
Es dürfen nur Menschen arbeiten:
• Die ge-impft,
• genesen
• oder getestet sind.
Diese Regeln gibt es für Schulen
Die Schulen sollen weiter auf-bleiben.
Aber es gibt jetzt für die Schulen
für einige Zeit keine Präsenz-Pflicht mehr.
Das bedeutet:
Die Schulen dürfen jetzt selber bestimmen:
• Ob die Schüler in die Schule gehen sollen.
• Oder ob sie zu Hause bleiben sollen.
An allen Schulen gibt es wieder eine Masken-Pflicht.
Die Kinder müssen eine Schutz-Maske anziehen.
• Wenn sie zu ihren Klassen-Zimmern gehen.
• Und wenn sie im Unterricht sitzen.
In den Schulen müssen die Kinder und die Lehrer
in jeder Woche 2 Corona-Tests machen.
In Pflege-Einrichtungen gibt es diese Regeln
• Menschen in Alten-Heimen
• und Menschen in Pflege-Heimen
können Besuch bekommen.
Es dürfen aber nur 2 Besucher am Tag kommen.
Die Besucher müssen:
• Einen Corona-Test machen,
• eine Schutz-Maske anziehen
• und ihre Kontakt-Daten auf-schreiben.
Wenn Menschen eine Reha machen wollen:
Dürfen sie das jetzt auch wieder mit der 3-G-Regel.
Das sind die neuen Corona-Regeln für die Quarantäne
Wenn ein Mensch sich mit Omikron angesteckt hat:
Dann muss er für 10 Tage in Quarantäne bleiben.
Auch die Kontakt-Personen von dem Menschen
müssen für 10 Tage in Quarantäne gehen.
Die Kontakt-Personen können aber nach 7 Tagen
einen Corona-Test machen.
Zum Beispiel:
• Einen PCR-Test
• oder einen Corona-Schnell-Test.
Wenn der Corona-Test negativ ist:
Dann müssen die Kontakt-Personen nicht mehr in Quarantäne bleiben.
Auch Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren
müssen in Quarantäne gehen:
Wenn sie Kontakt mit einem Menschen mit Omikron hatten.
Sie können aber schon nach 5 Tagen einen Corona-Test machen.
Wenn dieser Corona-Test negativ ist:
Dann müssen die Kinder und Jugendlichen
nicht mehr in Quarantäne bleiben.
Es gibt aber einige Ausnahmen von dieser Regel.
Das heißt:
Manche Jugendliche müssen doch für 10 Tage in Quarantäne bleiben.
Zum Beispiel:
• Wenn sie eine Ausbildung im Kranken-Haus machen.
• Oder wenn sie eine Ausbildung in einem Pflege-Heim machen.
Auch Pflege-Kräfte müssen in Quarantäne gehen:
Wenn sie Kontakt mit einem Menschen mit Omikron hatten.
Sie können aber nach 7 Tagen einen PCR-Test machen.
Wenn der PCR-Test negativ ist:
Dann müssen die Pflege-Kräfte nicht mehr in Quarantäne bleiben.
Es gibt noch 1 besondere Regel.
Manche Menschen müssen nicht in Quarantäne gehen:
Auch wenn sie Kontakt mit einem Menschen mit Omikron hatten.
Diese Regel gilt:
• Für Menschen, die schon ihre 3. Impfung bekommen haben,
• für Menschen, die vor weniger als 3 Monaten
ihre 2. Impfung bekommen haben
• und für Menschen, die vor weniger als 3 Monaten
vom Corona-Virus genesen sind.
Wenn diese Menschen keine Symptome haben:
Dann müssen sie nicht in Quarantäne gehen.