MDR-Verwaltungsrat stimmt neuer Freienvertretung und Freienstatut zu
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10. November 2021, 10:45 Uhr
Der MDR regelt seine Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitenden neu. Der MDR-Verwaltungsrat stimmte am 8.11.2021 einem Antrag von Intendantin Karola Wille zur Schaffung einer institutionalisierten Freienvertretung für die beim MDR beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Personen sowie dem Erlass eines Freienstatutes ab 01.01.2022 zu.
MDR-Intendantin Karola Wille: "Der MDR hat bereits freiwillig die Bildung von Freienräten ermöglicht und unterstützt seit längerer Zeit deren Tätigkeiten. Insofern konnte für das jetzt verabschiedete Statut auf guten Grundlagen aufgebaut werden. Freie Mitarbeitende tragen ebenso wie die festangestellten Mitarbeitenden zum Erfolg des MDR bei den Nutzerinnen und Nutzern unserer Programme und Angebote bei."
MDR-Verwaltungsratsvorsitzender Joachim Dirschka: "Für den MDR war es immer wichtig, die Freienräte mitzunehmen, da die freien Mitarbeitenden einen wichtigen Beitrag zum Programmerfolg leisten. Jetzt haben wir das Miteinander mit der Freienvertretung und dem Freienstatut laut neuem MDR-Staatsvertrag sehr zeitnah auf die nächste Stufe gestellt.
Thomas Bille für den MDR-Gesamtfreienrat: "Der Mitteldeutsche Rundfunk und die Freienvertretungen arbeiten konstruktiv und vertrauensvoll zusammen. Die Verhandlungen über das neue Statut waren konstruktiv, aber auch kontrovers. Die Freienräte hätten sich über ausdrücklichere Mitbestimmungsrechte gefreut. Die allerdings waren nicht durchzusetzen. Gleichwohl haben die Freienräte des MDR mit den jetzt fixierten Rechten auf Einbeziehung in für freie Mitarbeiter wichtige Entscheidungen des MDR die besten Arbeitsbedingungen seit Bestehen der Freienräte. Wir werden unsere durch das Statut gegebenen Möglichkeiten nutzen und freuen uns auf die weitere, gute Zusammenarbeit."
Die Einbeziehung der Freienvertretungen soll unter anderem im Rahmen der bisher schon monatlich stattfindenden Gespräche mit der Verwaltungsdirektion erfolgen. Darüber hinaus stehen sie im regelmäßigen Austausch mit der Intendantin Karola Wille, mit den Programmdirektionen und den Abteilungsleitungen. Näheres regelt das Statut der Intendantin, das insbesondere die Modalitäten der Wahl sowie die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Freienvertretungen festlegt.
Die Freienvertretungen wirken daran mit, dass die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Vereinbarungen und Regelungen, die sich unmittelbar auf die Beschäftigungsverhältnisse der freien Mitarbeitenden im MDR auswirken, eingehalten und weiterentwickelt werden. Grundsätzlich vertreten die Freienvertretungen die Interessen aller freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mitteldeutschen Rundfunks an allen Standorten des MDR und im KiKA.
Das Freienstatut regelt die einzelnen Tatbestände der Einbeziehung. Hierbei geht es um 12 Themen, bei denen zukünftig eine Einbeziehung der Freienvertretungen erfolgt.
Dabei geht es unter anderem um Fragen der Fortbildung; Gesundheitsschutz; mobiles Arbeiten; Einführung neuer Arbeitsmethoden und -techniken; Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf; Gleichstellung und Vermeidung von Benachteiligungen (Diversität und Behinderung) sowie strukturelle Veränderung von Redaktionen/Bereichen.