Kontrollgremium MDR-Verwaltungsrat überwacht Geschäftsführung des Intendanten
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28. März 2024, 16:27 Uhr
Der MDR-Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin oder des Intendanten. Das gilt nicht für die inhaltliche Gestaltung der MDR-Programmangebote, die allein der MDR-Rundfunkrat überwacht. Seine zehn Mitglieder haben die Interessen des MDR zu fördern und arbeiten ehrenamtlich.
Der MDR-Verwaltungsrat überwacht und berät die Intendantin oder den Intendanten bei der Geschäftsführung. Das gilt nicht für die inhaltliche Gestaltung der MDR-Programmangebote, die allein der MDR-Rundfunkrat überwacht.
Der MDR-Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Feststellung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses
- Feststellung des Entwicklungsplanes
- Zustimmung zum Abschluss und zur Kündigung von Anstellungsverträgen mit außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Vorschlag zur Wahl der/des Intendantin/Intendanten
Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind in § 23 MDR-Staatsvertrag geregelt.
Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden
Der MDR-Verwaltungsrat tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Seine Mitglieder haben die Interessen des MDR zu fördern. Sie sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden.
Der MDR-Verwaltungsrat wählt seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden und eine Stellvertretung für die Dauer von zwei Jahren. Der Vorsitz wechselt zweijährlich nach Ländern in der Reihenfolge Thüringen - Sachsen-Anhalt - Sachsen.
MDR-Verwaltungsrat arbeitet ehrenamtlich
Die Mitglieder des MDR-Verwaltungsrates arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 787,75 Euro. Der oder die Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrats erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.138,04 Euro, die stellvertretende Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende 962,69 Euro.
Außerdem erhalten die Mitglieder des MDR-Verwaltungsrates für ihre Teilnahme an den Sitzungen ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 65,67 Euro pro Sitzungstag. Die bzw. der Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrates erhält ein Sitzungsgeld in Höhe von 131,34 Euro pro Tag der von ihr bzw. ihm geleiteten Sitzung (vgl. hierzu Art. 23 MDR-Satzung).
Die Aufwandsentschädigungen werden zu Teilen für die Kindermedienpreise des MDR-Rundfunkrates gespendet.
Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder richtet sich nach der Höhe der Kostenpauschale gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz).
Alle Zahlungen sind individuell steuerpflichtig.