MDR-Gremien bestätigen Rundfunkdatenschutzbeauftragten im Amt
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12. April 2022, 09:30 Uhr
Der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz beim MDR, Stephan Schwarze, ist von den Gremien des MDR für weitere vier Jahre im Amt bestätigt worden. Nachdem der Rundfunkrat am 14. März 2022 Stephan Schwarze erneut ernannt hatte, hat der Verwaltungsrat des MDR am 11. April 2022 seine Zustimmung zur Wiederernennung des Rundfunkdatenschutzbeauftragten beim MDR gegeben. Schwarze tritt damit seine zweite Amtszeit an, er ist seit 1. August 2018 Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz.
Der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz ist die zuständige Aufsichtsbehörde beim MDR im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und überwacht deren Anwendung und Durchsetzung. Die Ernennung erfolgt gemäß § 38 Abs. 1 des MDR-Staatsvertrags durch den Rundfunkrat mit Zustimmung des Verwaltungsrates für die Dauer von vier Jahren. Eine dreimalige Wiederernennung ist zulässig.
Der Verwaltungsratsvorsitzende Joachim Dirschka gratulierte Herrn Schwarze zur Fortsetzung seiner erfolgreichen Arbeit. „Herr Schwarze hat dem Verwaltungsrat in den vergangenen vier Jahren regelmäßig über seine Arbeit berichtet. Die hohe Professionalität seiner Arbeit zahlt sich für den Datenschutz beim MDR aus“, betonte Joachim Dirschka.
Stephan Schwarze ist Volljurist und besitzt die Befähigung zum Richteramt. Er ist seit 1999 als Jurist beim MDR beschäftigt. Vor seiner Aufgabe als Rundfunkdatenschutzbeauftragter des MDR war er – seit 1. Juli 2012 – als MDR-Datenschutzbeauftragter tätig. Darüber hinaus war Schwarze vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 Vorsitzender des Arbeitskreises der Datenschutzbeauftragten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ist Gründungsmitglied und seit dem 29. März 2022 Vorsitzender der Rundfunkdatenschutzkonferenz, dem Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzaufsichten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.